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Was ist in der Verwaltungslehrgang 1 Online Prüfungsvorbereitung enthalten?
Kursinhalt
Der Verwaltungslehrgang 1 richtet sich an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst übergewechselt sind. Eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. Allerdings bieten zahlreiche Verwaltungsschulen einen Einführungslehrgang Verwaltung an, in dem auf die Grundlagen des staatlichen Handelns eingegangen wird. Darin wird auch der Aufbau der Staatsverwaltung, sowie deren Aufgaben und Funktionen erklärt. Dieser Einführungslehrgang ist vielerorts verpflichtend abzuleisten, ehe der Verwaltungslehrgang 1 besucht werden kann.
Damit du in der Verwaltung künftig höherwertige Aufgaben übernehmen kannst, muss per Gesetz eine entsprechende Vorbildung im Verwaltungsrecht ausgewiesen werden. Diese Vorbildung erlangst du mit erfolgreichem Ableisten des Verwaltungslehrgangs 1. Wie du sicherlich schon weißt, ist dieser Lehrgang mit einem nicht unerheblichen Lernumfang verbunden.
Sowohl im Basis-, als auch im Aufbaulehrgang des Verwaltungslehrgang 1 werden rechtliche Kompetenzen, Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen sowie Sozialkompetenzen unterrichtet. Für die schriftliche Prüfung müssen insbesondere Inhalte der Fächer Staatsrecht, Kommunalrecht, sowie allgemeines Verwaltungsrecht wiederholt werden. Prüfungsaufgaben dieser Bereiche stellen einen großen Teil der schriftlichen Abschlussprüfung dar und sind damit ein wesentlicher Bestandteil deiner Gesamtnote. Häufig werden diese Rechtsfächer des Basislehrgangs vermischt mit Inhalten des Aufbaulehrgangs, wie beispielsweise Sozialrecht, Bürgerliches Recht oder Recht der Gefahrenabwehr. Beliebte Kombinationen sind: Sicherheitsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Staatsrecht, sowie Allgemeines Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.
Für die Durchführung der schriftlichen sowie der fachpraktischen Prüfung werden Prüfungsorgane gebildet, welche den Ablauf der Prüfung überwachen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsfächer sowie die Prüfungsfälle der fachpraktischen Prüfung. Bei Täuschungsversuchen entscheidet er über das weitere Verfahren. Die Prüfungen werden von der Verwaltungsschule deines Landes durchgeführt. Eine besondere Funktion hat die Prüfungskommission: sie ist für die Abnahme der fachpraktischen Prüfung zuständig. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, ist ein Antrag erforderlich. Voraussetzung ist, dass du die entsprechenden Unterrichtseinheiten besucht hast. Die Verwaltungsschule deines Landes entscheidet, welche Fächer Gegenstand in der Prüfung sein können.
Bei der Fachprüfung 1 sind in der schriftlichen Prüfung vier Aufgaben zu bearbeiten. Drei Themengebiete sind dabei gesetzt:
Die vierte Aufgabe wird aus einem der übrigen Lehrgebiete deines Lehrgangs gebildet. Bei deiner Prüfungsvorbereitung solltest du daher kein Fach vernachlässigen, da grundsätzlich alle Themen Gegenstand dieser vierten “unbekannten” Prüfungsaufgabe sein können. Dennoch ist es sinnvoll, die drei oben genannten festen Prüfungsfächer intensiv zu lernen, da sich diese Mühe zu 100% lohnen wird. Bei der Vorbereitung der übrigen Prüfungsfächer besteht die Möglichkeit, dass das jeweilige Thema doch nicht Prüfungsgegenstand wird.
HINWEIS: Die Verwaltungsschulen der Länder bestimmen genaueres zu den Prüfungsfächern in ihren Satzungen. Dort steht unter anderem, dass mindestens eine Prüfungsaufgabe auch Staats-, Verfassungs- und Europarecht zum Gegenstand haben soll. Du kannst also damit rechnen, dass diese Fächer mindestens einmal gefragt werden. Im Komplettpaket von Plakos findest du daher Extra-Lektionen zur Vertiefung in das Staats- bzw. Verfassungsrecht sowie zum Europarecht.
Die fachpraktische Prüfung im Verwaltungslehrgang 1 wird in der Regel im Anschluss an die schriftliche Prüfung abgenommen. Die Aufgabe in diesem Prüfungsteil ist, dass du Sachverhalte rechtlich und tatsächlich würdigst und deine Lösung praxisorientiert darstellen kannst. Als Prüfungsteilnehmer/in musst du zeigen, dass du in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kannst. Es werden auch Fragen zum staatsbürgerlichen Leben gestellt. Die fachpraktische Prüfung findet im Rahmen eines Prüfungsgesprächs mit zwei Prüfern statt. Als Dauer sind 45 Minuten angesetzt. Die Leistung in der fachpraktischen Prüfung wird von jedem Mitglied der Prüfungskommission mit einer Einzelnote bewertet, aus dem rechnerischen Schnitt der Einzelnoten wird die Gesamtnote gebildet.
Wenn du deine Verwaltungslehrgang 1 Prüfung erfolgreich abgelegt hast, wirst du eine Platzziffer erhalten. Diese Zahl drückt aus, wie du im Vergleich zu den anderen Prüfungsteilnehmern abgeschnitten hast. Je niedriger diese Zahl ist, umso besser ist dein Prüfungsergebnis im Vergleich zu deinem Jahrgang. Die Gesamtprüfungsnote ist die Grundlage für die Ermittlung dieser Zahl: Sie wird aus den Einzelnoten der schriftlichen Prüfung und der Note der fachpraktischen Prüfung ermittelt. Die Einzelnoten der vier schriftlichen Prüfungsaufgaben und die Note der fachpraktischen Prüfung zählen jeweils einzeln, also im Verhältnis 1:1:1:1:1.
Wenn zwei Prüfungsteilnehmer dieselbe Gesamtprüfungsnote erreicht haben, wird für beide Personen die gleiche Platzziffer erteilt. Bei der Erteilung der Platzziffer im Prüfungsergebnis wird in der Regel angegeben, wie viele Personen mit dir diese Platzziffer erreicht haben. Hinzu kommt ein Vermerk, wie viele Personen diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben und wie viele sie bestanden haben.
Mindestens eine Aufgabe der Verwaltungslehrgang 1 Prüfung wird sich auf Betriebs- und Finanzwirtschaftliche Kompetenzen sowie Sozialkompetenzen beziehen. Auch wenn rechtliche Inhalte den größten Teil deiner Ausbildung sowie der Prüfung ausmachen, darfst du diese Lernfelder nicht vernachlässigen. Insbesondere dann, wenn dir der Stoff eines bestimmten Rechtsfachs Probleme bereitet, kannst du mithilfe dieser Lernfächer die Gesamtnote in ein besseres Licht rücken. Während im rechtlichen Bereich analytisches Denken gefragt ist, können Prüfungsaufgaben hier durch gründliches Lernen recht gut bestanden werden.
Der Verwaltungslehrgang 1 ist eine Verwaltungsausbildung in komprimierter Form. Selbständiges Lernen ergänzt den Unterricht. Die Lehrgangsabschlussnote setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Das Gesamtergebnis muss in Punkten ausgedrückt mindestens 5,0 betragen, damit der Lehrgang als bestanden gilt. Das Abschlusszeugnis berechtigt dich zur Führung der Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt:in“.
Als Prüfungsteilnehmer kannst du die Prüfung einmal wiederholen, wenn du sie nicht bestanden hast oder deine Prüfung als nicht bestanden gilt. Du musst dazu spätestens an der übernächsten Prüfung teilnehmen. Die Wiederholung der Prüfung ist jedoch auch dann möglich, wenn du deine Prüfungsnote verbessern möchtest. Du kannst also trotz bestandener Prüfung ein zweites Mal zugelassen werden. Du musst dazu an der ersten Prüfung teilnehmen, die nach der Aushändigung des Prüfungszeugnisses stattfindet. Die Prüfung wird dann im gesamten Umfang wiederholt. Wenn du die Wiederholungsprüfung bestanden hast, kannst du wählen, ob deren Ergebnis gelten soll.
HINWEIS: Je nach Land gilt automatisch das bessere Prüfungsergebnis als gewählt, wenn der Prüfungsteilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Aushändigung des Prüfungsergebnisses eine Entscheidung trifft.
In unserem Test Prüfungssimulation werden Fragen unterschiedlicher Wissensbereichen kombiniert. Die konkreten Prüfungsaufgaben sind bis zum Beginn der Prüfung nicht bekannt. Du musst also gleichermaßen sämtliche Fachgebiete gut vorbereiten. Mithilfe unserer Simulation kannst du zum Abschluss dieses Kurses herausfinden, ob du in allen Bereichen ausreichend vorbereitet bist. Falls du bei einigen Fragen Schwierigkeiten hast, sieh dir einfach die zugehörigen Themen und Lektionen dieses Kurses noch einmal an und trainiere mithilfe unserer Übungsfragen am Ende der jeweiligen Lektion.
Der Verwaltungslehrgang 1 ist eine intensive Verwaltungsausbildung, die durch selbstständiges Lernen ergänzt wird. Die Abschlussnote setzt sich aus schriftlichen und praktischen Prüfungen sowie den Ergebnissen aus Basis- und Aufbaulehrgängen zusammen. Um zu bestehen, musst du mindestens die Gesamtnote 5,0 erreichen. Mit dem Abschlusszeugnis in der Hand darfst du dich offiziell „Verwaltungswirt:in“ nennen.
Mit dieser Ausbildung öffnen sich dir die Türen zu einer Karriere im öffentlichen Dienst. Dein Engagement und deine Bereitschaft zu lernen, sind der Schlüssel zum Erfolg. Viel Erfolg auf deinem Weg!
Hast du noch offene Fragen oder bist Du Dir noch unsicher, unsere Online Prüfungsvorbereitung zum Verwaltungslehrgang I das Richtige für Dich ist? Dann beraten wir Dich gerne ausführlicher. Schick uns dafür einfach eine E-Mail an [email protected].
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