Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin werden
Die Ausbildung oder Weiterbildung zum/r Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin kann ein schneller Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Längerfristig kommt man um eine Spezialisierung nicht herum.
Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin werden
Warum will man Berufskraftfahrer werden?
Wer sich bei der Arbeitsagentur zum Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin fortbilden will, muss erklären können warum man den Beruf ausüben möchte. Das sollte natürlich jeder für sich beantworten, aber hier sind einige Ideen:
- Interesse an praktischer Arbeit, wie dem Steuern von Fahrzeugen
- Handwerkliches Geschick (hilfreich bei Pannen)
- Spaß an Motortechnik und am Fahren
- Möglichkeit zur Spezialisierung auf bestimmte Fahrzeugtechnik
- Selbstständiges Arbeiten, eigener Chef im LKW
- Gefühl für Sicherheit und Sauberkeit
Gehalt von Berufskraftfahrern / Berufskraftfahrerinnen
Das Gehalt von Berufskraftfahrern / Berufskraftfahrerinnen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und kann sich im Laufe derTätigkeit steigern.
Gehalt während der Ausbildung
Das Ausbildungsgehalt von Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen erhöht sich von Lehrjahr zu Lehrjahr. Die folgenden Zahlen bilden Monatsgehälter ab:
Ausbildungsjahr: € 530 – € 670 brutto
Ausbildungsjahr: € 560 – € 720 brutto
Ausbildungsjahr: € 600 – € 800 brutto
Für Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen gibt es kein festes Gehalt, daher ist die Höhe von deinem künftigen Arbeitgeber abhängig und kann eventuell von den oben genannten Zahlen abweichen. Nach der Ausbildung steigt Dein Gehalt jedoch deutlich, denn während Deiner Ausbildungszeit steht erstmal das Lernen auf dem Programm.
Gehalt nach der Ausbildung
Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen verdienen im Durchschnitt rund € 1.800 brutto im Monat. Mit den Jahren Berufserfahrung steigt jedoch i.d.R. Dein Einkommen. Angestellte unter 30 Jahren mit Berufserfahrung verdienen im Durchschnitt ca. € 2.050 brutto im Monat. Fahrer und Fahrerinnen zwischen 30 und 40 Jahren verdienen etwa € 2.200 brutto monatlich. Angestellte über 40 Jahren kommen meist auf ein Gehalt von fast € 2.300 brutto im Monat.
Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen bietet sich jedoch auch die Möglichkeit, als Busfahrer/-innen im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Dort werden Angestellte nach dem für den öffentlichen Dienst gültigen Tarif bezahlt. Die Tarife variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. In Bayern verdienen Berufseinsteiger rund € 1.780 brutto monatlich. In Niedersachsen wären es € 1.600 brutto. Mit gesammelter Berufserfahrung steigen auch hier die Gehälter weiter an.
Weiterbildungen steigern die Chancen auf ein höheres Gehalt. Meister im Kraftverkehr übernehmen beispielsweise Führungsaufgaben in Transportunternehmen, wo sie ein Gehalt von bis zu € 4.000 brutto im Monat beziehen.
Wer darf Berufskraftfahrer ausbilden?
Neben den städtischen Verkehrsbetrieben werden Berufskraftfahrer vor allen Dingen in Unternehmen der Logistikbranche (Speditionen) ausgebildet. Außerdem bietet die Post und andere Kuriere Ausbildungsplätze an. Neben der Privatwirtschaft ist auch eine Weiterbildung zum Berufskraftfahrer bei der Arbeitsagentur denkbar. Voraussetzung dafür ist das Bestehen des Eignungstests der Arbeitsagentur.
Was kostet die Weiterbildung zum/r Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin?
Im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist geregelt, welche Qualifikationen Kraftfahrer und Fernfahrer vorweisen müssen, um Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE führen zu dürfen. Für den Führerschein an sich sollten man mit Kosten, je nach Umfang, von ca. 5.000 EUR rechnen. Die Kosten für die BKrFQG-Weiterbildung (Berufskraftfahrer-Qualifikation) belaufen sich nochmals auf minimal 500 EUR. Die Weiterbildung kann beim ADAC oder anderen Anbietern innerhalb von einer Woche abgeschlossen werden. Neben den Kosten für die Ausbildung müssen Berufskraftfahrer häufig für die Verkehrsverstöße selbst aufkommen.
Wer bezahlt die Berufskraftfahrer-Weiterbildung?
Viele Kraftfahrer sind der Meinung, dass Arbeitgeber die Kosten für eine BKrFQG-Weiterbildung übernehmen müssen. Gesetzlich ist es allerdings nicht festgeschrieben, somit bleiben zahlreiche Kraftfahrer auf den Kosten sitzen. Wer aktuell keinen Job hat, kann auf die Unterstützung von der Arbeitsagentur rechnen. Jedoch übernimmt diese auch nicht immer die Kosten. Entscheidend ist der eigene Wille und das Bestehen des Arge-Eignungstests.
Wie lange darf ein Berufskraftfahrer am Tag arbeiten?
Die reine Lenkzeiten dürfen 4,5 Stunden nicht überschreiten, bevor eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt wird. Zusätzlich gilt eine Tageslenkzeit von maximal 9 Std., welche auf 10 Std. maximal zwei mal in der Woche erhöht werden kann. Außerdem darf die Wochenlenkzeit von maximal 56 Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Wer sich an diese Regeln nicht hält, darf mit hohen Bußgeldern rechnen, denn für LKW-Fahrer gelten aus Sicherheitsgründen strenge Arbeitszeit-Regeln.