Verfassungsprinzipien – Einfach erklärt mit Plakos

Verfassungsprinzipien

Gerade im Rahmen einer Abschlussprüfung für Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirte spielt das Thema „Verfassungsprinzipien“ eine wichtige Rolle. Doch auch bei anderen Ausbildungen wird Wissen zu den Verfassungsprinzipien vermittelt – immer dann, wenn es beispielsweise um die Verwaltung im Staatsaufbau geht. Erfahre in diesem Beitrag mehr zu den Verfassungsprinzipien.

Verfassungsprinzipien

In Art 20 GG sind die Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Gestaltung der Verfassungsprinzipien

Demokratischer und sozialer Bundesstaat
Alle Macht geht vom Volk aus. Die Vertreter des Volkes werden gewählt: Deutschland ist eine Demokratie.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht aus eigener Kraft gewisse Dinge stemmen können, erhalten zum Beispiel Sozialhilfe, Kindergeld sowie andere Sozialleistungen: Deutschland ist ein Sozialstaat.

Rechtstaatlichkeit
Es gibt keine Strafe ohne ein entsprechendes Gesetz.

Republik
Wie der Name bereits sagt, ist die Bundesrepublik Deutschland eine “Republik”. Das heißt, dass kein Staatsoberhaupt auf Lebenszeit oder durch Geburtsrecht berufen sein kann.

Bundesstaat
Deutschland ist ein Bundesstaat. Also ein Zusammenschluss aus verschiedenen Bundesländern. Dies bedeutet, es gibt zwei Ebenen auf denen gehandelt wird: die Bundes- und die Landesebene. Auf Bundesebene werden zum Beispiel Bundespolizei und Bundeskriminalamt geregelt und geführt. Wie bereits erwähnt, ist die Landespolizei Sache der einzelnen Bundesländer (daher die Namensgebung “Bundespolizei” sowie “Landespolizei”).

Im Weiteren regelt der Art. 20 GG die sogenannte Gewaltenteilung.

Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland

Die Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland gestaltet sich wie folgt:

Judikative: richterliche – oder auch rechtsbrechende – Gewalt
Legislative: gesetzgebende Gewalt -> Bundestag/ -Rat (beschließt Gesetze)
Exekutive: ausführende Gewalt -> Polizei/Sicherheitsbehörden

Merke: Der Sinn der Gewaltenteilung ist eine gegenseitige Kontrolle. Dies soll einem Machtmissbrauch einzelner Gewalten vorbeugen.

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