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Was ist Europarecht? Einfach erklärt!

Was ist Europarecht
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Inhaltsverzeichnis

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Du fragst dich, was sich hinter dem Europarecht verbirgt? Dieser Beitrag gibt dir die Antwort darauf. Neben einer kurzen Definition, klären wir wichtige Begrifflichkeiten und beleuchten das Verhältnis des Europarechts zum deutschen Recht. Fachwissen beispielsweise für eine Prüfungsvorbereitung für Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirte. Also: Was ist Europarecht? Klären wir auf!

Was ist Europarecht?

Unter dem Begriff “Europarecht” werden sämtliche, auf europäischer Ebene geltende Rechtsordnungen zusammengefasst. Diese rechtlichen Ordnungen sind dabei vielfältig miteinander verwoben. In diesem Beitrag beleuchten wir das Europarecht sowie damit verbundene Begrifflichkeiten genauer.

Einführung Europarecht – Begriffserklärungen

Zur Einführung in das Europarecht gehen wir zunächst auf bestimmte Begriffe näher ein (Stand März 2023):

EU-Kommission

Die EU-Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedsstaat. Die EU-Kommission verfolgt das Gesamtinteresse der EU. Dabei handelt sie supranational – also losgelöst von den Einzelinteressen einzelner Mitgliedsstaaten. Sie ist daher auch weitgehend unabhängig von den Vorgaben von Mitgliedsstaaten. Die Gesetze und Regeln der Europäischen Gemeinschaft gelten daher für sämtliche Mitgliedsstaaten. Sitz der Kommission ist Brüssel. Aufgabe der Kommission ist es, die Europäische Integration voranzutreiben und die Einhaltung der Europäischen Verträge zu gewährleisten.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat stimmt über EU-Rechtsvorschriften ab und verabschiedet diese gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Grundlage von Vorschriften der Europäischen Kommission. 27 Staats- und Regierungschefs sind Mitglieder des Europäischen Rats – einer aus jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Hinzu kommt die Präsidentin bzw. der Präsident der EU-Kommission. Der Europäische Rat stimmt über zukunftsbestimmende Fragen ab und legt die politischen Ziele der EU fest. Er tritt mindestens zweimal im Halbjahr zusammen. Die Arbeitsergebnisse der Sitzungen des EU-Rats werden in “Schlussfolgerungen” zusammengefasst. Diese bilden die Leitlinien für die Arbeit der Kommission sowie dem “Rat der Europäischen Union”.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt. Ihm gehören die jeweiligen Fachminister der Mitgliedsstaaten an. Je nachdem, welches Thema behandelt wird, kommen verschiedene Fachrichtungen zusammen; so bilden etwa die Außenminister den “Rat für Auswärtige Angelegenheiten” und die Wirtschafts- und Finanzminister den “Rat Wirtschaft und Finanzen”. Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament ein Gesetzgeber in der EU. Die Fachminister entscheiden im Rat der Europäischen Union über Gesetzesentwürfe (z. B. Verordnung) der EU-Kommission. Einem Gesetzesentwurf muss neben dem Rat der EU auch das EU-Parlament zustimmen.

EU-Parlament

Das Europäische Parlament (auch EP abgekürzt) wird direkt von den Bürgern der EU für fünf Jahre gewählt. Die Anzahl an Abgeordneten je Land orientiert sich an der Bevölkerungsstärke. Die wesentlichen Aufgaben sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung, das Ausüben Demokratischer Kontrollrechte sowie die Genehmigung des EU-Haushalts. Die Plenarsitzungen des EP werden in Straßburg abgehalten.

Unterteilung des Europarechts

Das Recht der EU wird in Primärrecht und Sekundärrecht unterteilt:

Primärrecht

  • Vertrag über die Europäische Union (EUV)
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
  • Charta der Grundrechte

Sekundärrecht

  • Verordnungen
  • Richtlinien
  • Beschlüsse

In der Normenhierarchie steht das Primärrecht über dem Sekundärrecht.

Die EU ist rechtsfähig und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 47, 335 AEUV). Die EU ist keine reine Internationale Organisation, denn die EU verfügt über eigene Rechtsordnung und Organe und ihr sind weitreichende Hoheitsbefugnisse gegenüber den Mitgliedsstaaten übertragen (vgl. Art. 23 Abs. 1 GG). Bei der EU handelt es sich um eine sogenannte Supranationale Organisation.

Verhältnis des Europarechts zum deutschen Recht

Es gilt der Grundsatz: Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht.

Während im nationalen Recht der Geltungsvorrang herrscht (Geltungsvorrang des Bundesrechts gegenüber dem Landesrecht), gibt es im Verhältnis EU-Recht zum nationalen Recht den sogenannten Anwendungsvorrang.

Geltungsvorrang: die nachrangige Norm (z. B. Verordnung eines Bundeslandes) verliert auf Grund der Kollision bzw. des Nicht-Entsprechens mit einer vorrangigen Norm (z. B. Bundesgesetz) ihre Geltung

Anwendungsvorrang: eine nachrangige Norm (z. B. ein Gesetz eines Mitgliedsstaates der EU) darf zugunsten der vorrangigen Norm (z. B. EU-Verordnung) nicht angewendet werden.

Wie oben beschrieben, fallen unter das Sekundärrecht insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse:

  • Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat (Art. 288 Unterabsatz 2 AEUV)
  • Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedsstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel (Art. 288 Unterabsatz 3 AEUV)
  • Beschlüsse sind verbindlich und unmittelbar anwendbar für diejenigen, an die sie gerichtet sind (beispielsweise ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen)

Eine Antwort

  1. Habe seit dass Jahr 2000 erhebliche problemen mit diesen EU recht verordnung 1971/2004, ich wahr ein gelernter Internationaler berufskraftfahrer in den Mitglietstaates Deutschland tätig! Dh. mein arbeitsland wahr Deutschland, durch den Internationaler karakter als Internationaler Berufskraftfahrer hatte ich mein wohnsitz automatisch verlegt nach einen Sesselland Deutschland mitglietstaat, dh. der wohnsitz arbeitgeber in Deutschland ist gleichzeitig meine wohnadresse! Zum vergleich: Seepersonal oder Flugpersonal wie Piloten, haben dass/die gleichen Sesselsitz von Ihren arbeitgeber angenommen! In meinen fall kurz, ich bin Holländer aber mein Deutschen/Arbeitgeber laut Deutschen arbeitsvertrag und wohnsitz wahr in Deutschland! Durch fremverschulden entstanden zweimal einen AU 1995/1998, mit voller arbeitsunfähigkeit und gleichzeitig einen voller erwerbsunfähigkeit! Aus welchen Grund misscht sich der Mitglietstaates Niederlande ein in einer Deutschen Angelegenheit?

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