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Die Unterschiede im Polizei Auswahlverfahren (Bundespolizei, Landespolizei, BKA)

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Den eigenen Berufswunsch erfüllen und Karriere bei der Polizei machen – das ist ein Traum, den jedes Jahr viele Berufseinsteiger verfolgen möchten. Dabei ist den meisten zunächst gar nicht bewusst, dass es DIE eine Polizei in unserem Land nicht gibt.

Auf Grund des in Deutschland herrschenden Föderalismus unterscheiden sich die einzelnen Strafverfolgungsbehörden nicht nur in ihren Aufgabengebieten und Hoheitsbereichen. Auch die Einstellungsvoraussetzungen und Prüfungen der Bundespolizei, der Landespolizeien und anderer Behörden unterscheiden sich voneinander.

In unserem Artikel stellen wir besondere Testbestandteile vor, die in allen Bundes- und Landesbehörden Teil des Testverfahrens sind, nennen aber auch Unterschiede und Besonderheiten.

Das Testverfahren – Grundsätzliche Gemeinsamkeiten

Im Prinzip bestimmen die einzelnen Behörden selbst, was ihnen bei den Nachwuchskräften, Bewerberinnen und Bewerbern wichtig ist und aus welchen Bestandteilen sich das jeweilige Aufnahmeverfahren zusammensetzt.

Über einen gemeinsamen Abgleich, Ausbildungsgremien und festgeschriebene Aufgabengrundsätze ähneln sich die meisten Einstellungstests und Aufnahmeverfahren in vielen Bereichen jedoch. Die folgenden Stationen finden sich in der ein oder anderen Form bei allen Exekutivbehörden wieder:

Schriftliche Bewerbung

Auch die eigentliche Bewerbung ist Teil des Testverfahrens, nur wird diese in den meisten Fällen kaum als solcher wahrgenommen. Doch bereits bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen gehört Sorgfalt und das Erfüllen zwingender Voraussetzungen zu einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren dazu!

Der Computertest

Aus keinem Bereich unseres Lebens ist der PC noch wegzudenken – das gilt auch für das Polizeiauswahlverfahren. Im Rahmen der Bestenauslese verwenden heute alle Behörden und Polizeidienststellen Computertest als Mittel der Wahl.
Im schriftlichen Computertest wird meist in zwei große Kategorien unterschieden: Ein Intelligenz-Test, der wissenschaftliche Grundkenntnisse, Allgemeinbildung, logisches Denken, Geschichte und politische Bildung abfragt, steht bei allen Behörden auf dem Programm.

Beim Deutschtest geht es im Computertest darum, die Rechtschreibung und Grammatik, den Wortschatz, das Ausdrucksvermögen und das Sprachverständnis zu prüfen. Hier werden neben klassischen Multiple Choice Computertest auch Diktate, Lückendiktate und Aufsätze abverlangt. Hier ist Vorbereitung das A und O. Besonders gut sind Online Testtrainer für die Vorbereitung geeignet!

Sporttest

Körperliche Fitness gehört zur Arbeit in einer Sicherheitsbehörde einfach dazu. Zwar suchen unsere Länder- und Bundesbehörden keine Supersportler, die Grundfähigkeiten sollte jede Bewerberin und jeder Bewerber jedoch mitbringen.
Die Auswahl der jeweils geprüften Faktoren obliegt den einzelnen Bundesländern bzw. Behörden.

In der Regel werden die Bereiche Ausdauer, Kraftausdauer, Schnellkraft und Koordination geprüft. Cooper-Test, Sprints, Klimmzüge und Hindernisparcours können sich von der Ausgestaltung und Anforderung von Land zu Land unterscheiden. Ein gutes Training sollte Grundvoraussetzung für eine Bewerbung sein.

Besonderheit Deutsches Sportabzeichen

Während in Baden-Württemberg nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber durch den Sporttest müssen, die kein Deutsches Sportabzeichen in Silber vorlegen können, ist das Deutsche Sportabzeichen bei den Polizeien in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westphalen Einstellungsvoraussetzung!

Kann ein Bewerber das Abzeichen bei der Bewerbung nicht vorweisen, scheidet er oder sie automatisch aus dem Verfahren aus.

Einzelgespräch oder Interview

Genauso wie Sporttest oder PC-Test gehört auch das Einstellungsgespräch (auch Einzelgespräch, strukturiertes Interview oder Kommissionsgespräch genannt) zum festen Standard der Behörden. Hierbei haben Bewerberinnen und Bewerber die Chance, ihre Motivation dazulegen und sich selbst der Prüfungskommission vorzustellen.

Anhand zentraler Fragen, wie zum Beispiel „Warum möchten Sie Polizist/Polizistin werden?“ machen sich die Prüfer ein Eindruck von den Kandidatinnen und Kandidaten: Wie tritt er oder sie auf? Was ist die persönliche Motivation und wie geht der Bewerber / die Bewerberin mit der Situation um.

Eine Möglichkeit, die viele Bewerberinnen und Bewerber kaum nutzen, ist das Fragenstellen im Rahmen des Einzelgesprächs. Nach dem Gespräch werden die Interessierten meist nach Fragen an die Kommission befragt – sollten noch Unstimmigkeiten oder Wissenslücken bestehen, ist jetzt der Zeitpunkt für Fragen an die Fachleute!

Ärztliche Untersuchung und gesundheitliche Überprüfung

Polizistinnen und Polizisten arbeiten in einem körperlich wie psychisch herausfordernden Beruf. Durch eine eingehende, ärztliche Untersuchung wollen die Behörden feststellen, ob die Bewerberinnen und Bewerber den Herausforderungen gesundheitlich gewachsen sind.

Neben dem gesundheitlichen Allgemeinzustand werden Hör- und Sehvermögen, Lungenfunktion und EKG überprüft.

Besonderheit Drogenscreening

Das Drogen bei der Polizeiarbeit keine Rolle spielen dürfen, müsste eigentlich allen Interessierten im Vorweg klar sein. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Drogenkonsum bei Bewerberinnen oder Bewerbern festgestellt wird.
Um dies zu vermeiden, führen einzelne Behörden ein Drogenscreening durch. Die Untersuchung von Haaren und/oder Urin führt bei positivem Befund zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Ranglisten-Vergleich

Alle Polizeien arbeiten bei ihren Auswahlverfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese. Dabei werden alle Kandidatinnen und Kandidaten vor dieselben Testaufgaben gestellt und nach dem Bestehen aller Prüfungsbestandteile miteinander verglichen.

Zwar unterscheiden sich die Berechnungsgrundlagen und Formeln in den einzelnen Behörden voneinander, allen ist jedoch eines gemeinsam: Nur die besten Bewerberinnen und Bewerber können sich über die Möglichkeit freuen, eine Karriere bei der Polizei zu beginnen.

Das Auswahlverfahren – die großen Unterschiede

Wie dargestellt ähneln sich die meisten Auswahlverfahren stark und unterscheiden sich meist nur in Durchführung und Ausgestaltung der einzelnen Testbestandteile. Dennoch gibt es beim Einstellungsverfahren für die Polizeien der Länder und des Bundes, sowie beim BKA, Unterschiede, die wir in diesem Artikel behandeln möchten.

Zeitliche Dauer und Ausgestaltung

Zwar stehen die Testbestandteile bei den meisten Auswahlverfahren fest, dennoch unterscheiden sich die Dauer und die Anzahl des Einstellungstest mitunter enorm. Während beispielsweise Hamburg, Sachsen, Nordrhein-Westphalen und das Saarland an drei Tagen testen, dauert der Einstellungstest in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern nur einen Tag, an dem alle Prüfungsbestandteile gemeinsam getestet werden.

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein teilen ihren Test auf je zwei Tage auf.

In Thüringen gibt es eine interne Unterscheidung zwischen mittlerem und gehobenen Dienst: Während Kandidatinnen und Kandidaten für den mittleren Dienst mit zwei Tagen auskommen, werden die Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Dienst an drei Tagen getestet.

Ob die Prüfungstage aufeinander folgen oder an unterschiedlichen Daten stattfinden, liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Länder. Meist werden Prüfungsteile wie die ärztliche Untersuchung oder andere Elemente in einem gewissen zeitlichen Abstand von PC-Test und Assessment-Center durchgeführt.

Ablauf und Testorte

Natürlich unterhalten alle Behörden ihre eigenen Auswahlkommissionen und Prüfungsörtlichkeiten. Während in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen eine zentrale Stelle beauftragt ist, die Auswahlverfahren durchzuführen, werden in Flächenländern meist mehrere Standorte benannt.

Auch der Ablauf der Prüfung ist unterschiedlich. Einige Behörden starten direkt mit dem Auswahlgespräch, andere führen zunächst PC-Test oder Sporttest durch.

Zusätzliche Bestandteile des Einstellungstest

Neben den genannten Bausteinen werden in anderen Behörden auch zusätzliche Prüfungspunkte in das Verfahren integriert. Besonders häufig findet dabei ein sogenanntes Assessment-Center statt. Hierbei werden Interessierte in unterschiedlichen Gruppenaufgaben, Rollenspielen oder Referatsthemen geprüft.

Besonderheit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

Hier gilt: Wer sich für den gehobenen Dienst bewirbt, muss neben dem standardisierten Test auch ein Assessment-Center durchlaufen. Die vorgegebenen Prüfungsinhalte werden dabei von den einzelnen Behörden vorgegeben.

Unterschiede im Polizei Einstellungstest– Fazit

Im Grunde arbeiten alle Sicherheitsbehörden, also die Polizeien der Länder, die Bundespolizei und das BKA, aber auch Zoll und Verfassungsschutz nach ähnlichen Kriterien, wenn es um die Bestenauslese der interessierten Bewerberinnen und Bewerber geht.

Beispiele wie PC-Test, Einzelgespräch, Sporttest und ärztliche Untersuchung sind Bestandteile eines jeden Einstellungstest. Zusätzliche Aufgaben, wie das Durchlaufen eines Assessment-Centers können bei besonderen Verwendungen oder in ausgewählten Behörden auf die Bewerber und Bewerberinnen zukommen.

Egal, in welcher Form der Einstellungstest stattfindet – Vorbereitung und das Üben der Prüfungsinhalte sind der Schlüssel zum Erfolg. Besonders Beispiele wie Sporttest und PC-Test lassen sich im Vorwege gut üben. Mit Training, sportlicher Fitness und der notwendigen Ruhe und Gelassenheit lasst sich alle Hürden meistern! Wir wünschen viel Erfolg beim Üben und beim Auswahlverfahren!

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