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Kündigung in der Ausbildung: Das solltest du wissen

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Inhaltsverzeichnis

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Eine Kündigung in der Ausbildung ist sicherlich nicht optimal, schließlich kannst du so in der Regel keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. In einigen Fällen allerdings lässt sich eine Kündigung, sei es von dir oder dem Ausbildungsbetrieb aber auch nicht vermeiden. Im Folgenden zeigen wir dir daher einmal alles, was du über die Kündigung während der Ausbildung wissen musst -und wie es dann weitergehen kann.

Kündigung Ausbildungsvertrag: Was genau passiert dabei?

Sämtliche Regelungen zu einer Kündigung werden in Deutschland im §22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Hier ist auch genau definiert, um was es sich bei einer Kündigung handelt. Im Detail handelt es sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung, das bestehende Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Damit ist eine Kündigung im Prinzip das genaue Gegenteil von einem Aufhebungsvertrag, denn bei diesem müssen beide Parteien mit der Aufhebung einverstanden sein. Bei einer Kündigung muss die eine Partie den Willen der anderen Partie wiederum akzeptieren. Eingereicht werden muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch Azubi immer schriftlich und in Briefform. Eine E-Mail, ein Fax oder gar eine mündliche Kündigung haben keinen Bestand.

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Ausbildung kündigen: Wann ist das für den Azubi möglich?

Wer während einer Ausbildung kündigen möchte, muss hier natürlich verschiedene Punkte beachten. Wesentlich entscheidend ist zum Beispiel, ob du dich noch in der Probezeit befindest oder diese bereits durchlaufen hast. Während der Probezeit fällt die Kündigung unterm Strich deutlich einfacher, da du hier laut Gesetz keinerlei Dinge beachten musst. Du musst also keinen Grund angeben und gleichzeitig keine Kündigungsfrist beachten. Hierbei handelt es sich also im Prinzip um eine fristlos Kündigung durch den Auszubildenden. Nach der Probezeit wiederum muss ein sogenannter „wichtiger Grund“ für die fristlose Kündigung vorliegen. Aus wichtigem Grund bedeutet dabei vor dem Gesetz, dass es dir nicht zumutbar ist, die Ausbildung im jeweiligen Betrieb weiterzuführen. Das wiederum kann verschiedene Gründe haben.
Selbstverständlich kannst du während der Ausbildung aber auch eine ordentliche Kündigung schreiben. Dann allerdings musst du eine Kündigungsfrist von vier Wochen beachten. Solltest du zudem minderjährig sein, ist deine Kündigung erst dann zulässig, wenn diese von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde.

Achtung
Eine Kündigung während der Ausbildung sollte natürlich das letzte Mittel sein. Vorher solltest du stattdessen versuchen, mit deinem Betrieb zum Beispiel über eine interne Schlichtungsstelle zu sprechen und mögliche Probleme so aus der Welt zu schaffen.

Und wann kann der Arbeitgeber kündigen?

Zumindest mit Blick auf die Probezeit genießt der Arbeitgeber die gleichen Rechte wie der Arbeitnehmer. Das bedeutet also im Detail, dass dieser den Auszubildenden jederzeit fristlos kündigen kann. Ist die Probezeit abgelaufen, sind schon sehr schwerwiegende Vergehen des Auszubildenden notwendig, damit der Arbeitgeber diesen kündigen kann. Solltest du zum Beispiel einmal zu spät bei der Arbeit erscheinen, ist das noch kein Grund für eine Kündigung. Zunächst müssen bei derartigen kleineren Vergehen erst zwei Abmahnungen verschickt werden. Nach Abmahnung Nummer Zwei für das gleiche Vergehen kannst du dann allerdings gekündigt werden. Bei Krankheit oder ähnlichem kannst du wiederum natürlich nicht gefeuert werden, da bei Auszubildenden ein besonderer Kündigungsschutz vorherrscht. Allerdings: Vor einer finanziellen Schieflage des Unternehmens bist du natürlich nicht geschützt. Sollte dieses zum Beispiel auf eine Insolvenz zusteuern, ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber natürlich möglich.

Achtung
Für das Arbeitsamt gibt es Unterschiede hinsichtlich der Kündigung. Hast du selber gekündigt, musst du eine Sperre Arbeitsamt in Kauf nehmen und erhältst erst einmal kein Arbeitslosengeld bzw. nur weniger. Sollte der Arbeitgeber dich gekündigt haben, hast du Anspruch auf das volle Arbeitslosengeld.

Gekündigt: Was nun?

„Was tun?“ Das ist oftmals die erste Frage, wenn Azubis ihre Kündigung erhalten haben. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass du dein Gehalt natürlich noch anteilig für den jeweiligen Monat ausgezahlt bekommst. Urlaubsanspruch verfällt ebenfalls nicht. Dieser kann entweder noch genutzt werden, alternativ kannst du dir diesen aber auch durch den Arbeitgeber auszahlen lassen. Solltest du der Meinung sein, dass du zu Unrecht gekündigt wurdest,  hast du bis drei Monate nach der Kündigung möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz und solltest das prüfen.
Ein Ausbildungszeugnis solltest du vom Arbeitgeber ebenfalls erhalten, der Grund für die Kündigung muss hier nicht aufgeführt werden. Es sei denn, du verlangst das. Ansonsten lässt sich sagen, dass eine Ausbildung fortsetzen nach Kündigung in einigen Fällen möglich ist. Du solltest also zügig wieder zusehen, dass du eine neue Ausbildung beginnst und abschließt.

Fazit: Kündigung ist ein komplexes Thema

Bei einer Kündigung in der Ausbildung müssen unterschiedliche Punkte beachtet werden. Vor Ausbildungsbeginn oder in der Probezeit ist die Kündigung ohne Grund möglich. Nach Probezeit müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Auszubildende verschiedene Punkte beachten. Aus gesundheitlichen Gründen oder bei Schwangerschaft gelten Sonderregelungen, ansonsten ist bei diesem Thema vor allem der Arbeitnehmer im Vorteil. Allerdings: Eine Kündigung sollte gerade in der Ausbildung nur die letzte Variante sein. Stattdessen empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Betrieb und möglicherweise noch das Abwarten der Entwicklungen in der nächsten Jahreshälfte oder den kommenden Monaten.


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