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Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) – Was steckt dahinter?

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Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) - Checkliste mit VoraussetzungenSo mancher Jugendliche steht nach der Schule da und weiß erst mal nicht, wie es weitergehen soll. Welcher Beruf ist der richtige? In jeder Ausbildung gehört auch immer noch der schulische Teil dazu. Für so manchen Schüler ist das eher abschreckend. Das Berufsgrundbildungsjahr (kurz: BGJ) kann helfen, denn es bietet Einblicke in dem praktischen Berufsalltag.

Ziele vom BGJ

Bereits im Jahr 1978 wurde das Berufsgrundbildungsjahr ins Leben gerufen. Das Ziel war (und ist es auch heute noch), unentschlossenen Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, sich in einem Beruf zurechtzufinden, ohne sich sofort langfristig festlegen zu müssen. Neben der Möglichkeit zur Selbsterfahrung soll außerdem eine berufliche und schulische Bildung stattfinden. Wer mag, kann im kaufe des BGJ Schulabschlüsse nachholen. Das BGJ richtet sich also an alle Jugendlichen, die sich noch nicht für eine bestimmte Ausbildung entscheiden können oder wollen. Im Unterschied zum Berufsvorbereitungsjahr ist eine der Voraussetzungen aber, dass man schon einen Schulabschluss hat.
Das Berufsgrundbildungsjahr wird in manchen Bundesländern auch Berufsgrundschuljahr genannt. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass man sich an einer Berufsschule anmeldet. Weitere Voraussetzungen sind, dass man noch keine 18 Jahre alt ist und noch keinen Ausbildungsplatz hat. Zur Anmeldung braucht ihr eine komplette Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugniskopien.
Auch wenn man noch keinen Ausbildungsvertrag schließt, wählt man für das BGJ eine bestimmte berufliche Richtung aus. Das kann “Wirtschaft und Verwaltung” sein oder auch ein handwerklicher Bereich. Findet man nach dem BGJ eine Ausbildungsstelle, wird das Berufsgrundbildungsjahr dann als erstes Ausbildungsjahr angerechnet. Die Berufsschulpflicht ist erfüllt. Hat man das BGJ im Bereich “Wirtschaft und Verwaltung” gemacht, kann dann z.B. bei einem Ausbildungsvertrag als Bürokaufmann/-frau oder für andere Berufe das erste Berufsschuljahr angerechnet werden. Die Zeit ist also auf keinen Fall nutzlos und zeigt zukünftigen Arbeitgebern, dass ihr euch wirklich für euren Beruf und euer Leben interessiert. Allerdings gibt es während des BGJ noch kein Geld. Da kein Ausbildungsvertrag geschlossen wird, wird auch keine Ausbildungsvergütung bezahlt.

Für wen ist das BGJ geeignet?

Die Agentur für Arbeit vor Ort berät euch aber über Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Förderung. So gibt es die Möglichkeit, Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Berufsgrundbildungsjahr zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass man Schüler oder Student an einer Schule, Hochschule oder Akademie ist und die Eltern nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Als Schüler erhält man einen Vollzuschuss, das heißt, das BAföG muss später nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen des Schülers und beträgt maximal 645 Euro. Man darf nebenbei aber z.B. einen Minijob haben. Auch als BAföG- Empfänger muss man seinen Anteil an der Sozialversicherung tragen. Dazu erhält man Anteile zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherung. Das BAföG wird ausdrücklich auch für Schüler gezahlt, die keinen deutschen Pass haben. Ohne Wartezeit können Migranten und Geflüchtete BAföG beantragen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: sie müssen entweder einen Status als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben oder ein anerkannter Asylberechtigter sein oder einen subsidiären Schutzstatus besitzen. Menschen mit einem Duldungsstatus in Deutschland müssen mindestens 15 Monate in Deutschland sein, bevor sie einen Antrag auf BAföG stellen können. Ist ein Asylantrag noch nicht bearbeitet oder abgelehnt worden, kann auch ein BAföG beantragt werden.

Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht aus?

Im Allgemeinen besteht für Schüler, die das Berufsgrundschuljahr besuchen, eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Viele Schüler leben noch zu Hause und sind über ihre Eltern krankenversichert. Andere Beiträge zur Sozialversicherung müssen meist nicht gesondert bezahlt werden, auch wenn im Rahmen des BGJ mehrere Praktika absolviert werden. Für viele Schüler sehr positiv: Grundsätzlich haben die Schüler im Berufsgrundbildungsjahr während der Schulferienzeiten frei.

Fazit

Das Berufsgrundbildungsjahr steht allen Jugendlichen offen, die sich noch nicht für einen der vielen Berufe entscheiden konnten. Es kann auch von Geflüchteten und Schülern mit Behinderungen absolviert werden. Im Berufsbildungsjahr machen die Schüler immer wieder Praktika in einem Betrieb, der zu ihrem Abschluss passt. So hat man die Möglichkeit, zu zeigen, was man kann. Oft werden durch diese Praktika schon Ausbildungsverträge für die Zeit nach dem Berufsgrundbildungsjahr geschlossen. Das Ziel des BGJ ist, jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Alle Fragen rund um das Berufsgrundbildungsjahr und die Voraussetzungen dafür beantwortet die Agentur vor Arbeit vor Ort.

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