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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Checkliste – das musst du wissen

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Wer nach der Schule noch keinen Schulabschluss oder keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, für den bietet das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) die idealen Voraussetzungen. Über eine Mischung aus Unterricht und Praxis kann man Berufe kennen lernen und seinen Schulabschluss erreichen oder verbessern. Das Ziel das BVJ ist, den Schülern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Wie läuft das BVJ ab?

Grundsätzlich ist das Berufsvorbereitungsjahr aufgeteilt in Unterricht an einer Berufsschule und Praxis in einem Betrieb. Die Schulzeiten und die Praxis wechseln meist in der Woche und bedeuten z.B. drei Tage Unterricht und zwei Tage Praxis in einem Betrieb. Der Unterricht ist auf die Berufe abgestimmt und die Praxis findet in einem entsprechenden Betrieb statt. Interessiert man sich für den Beruf des Schreiners, hat man in der Schule während des BVJ Unterricht im Bereich Holztechnik und lernt dort unter anderem auch das technische Zeichnen kennen. Die Praxistage verbringt man dann entsprechend in einem holzverarbeitenden Betrieb. So hat man die Möglichkeit, zu zeigen, was man kann.

Auch wenn die Praxistage anstrengend und ungewohnt sind, denn sie dauern ganz normal acht Stunden, so bietet das BVJ für viele Jugendliche doch eine gute Möglichkeit, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Vorteile vom BVJ

Vielen Schülern gefällt der praxisbezogene Unterricht gut. Es stellt sich nicht mehr so oft die Frage: Wozu das alles eigentlich? Auch das Lernen insgesamt fällt leichter, denn die Klassen sind kleiner. Oft sind auch zwei Lehrkräfte da und häufig auch ein Sozialarbeiter, die bei Problemen helfen können. So sind die Voraussetzungen auch für Förderschüler gut geeignet, um sich für eine Ausbildung zu qualifizieren.

Voraussetzungen vom BVJ

Die Voraussetzungen und der Ablauf im Berufsvorbereitungsjahr sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Agentur für Arbeit vor Ort informiert euch über eure Möglichkeiten in eurer Stadt und Umgebung. In den einzelnen Bundesländern gibt es außerdem unterschiedliche Bezeichnungen für sehr ähnliche Maßnahmen. Auch die Voraussetzungen zur Teilnahme an den einzelnen Berufsvorbereitungen sind sehr ähnlich.

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) gibt es in fast allen Bundesländern. Es richtet sich an Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und bietet die Möglichkeit, den Abschluss nachzuholen. In Niedersachsen heißt ein ähnliches Angebot Berufseinstiegsklasse (BEK) und in Berlin gibt es den Berufsqualifizierenden Lehrgang in Vollzeitform (BEQ VZ). Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) hat ähnliche Ziele und bereitet in fast allen Bundesländern in zehn Monaten auf eine Ausbildung vor. Die Maßnahme wird von freien Trägern durchgeführt. Der Besuch einer Berufsschule ist möglich, aber nicht fester Bestandteil. Für Jugendlich mit Migrationshintergrund gibt es oft spezielle Maßnahmen, die verstärkt Angebote beinhalten, um z.B. seine Deutschkenntnisse zu verbessern.

Für Schüler ohne Schulabschluss gibt es, je nach Bundesland, noch die Ausbildungsvorbereitung (AV) in Hamburg und Schleswig-Holstein, die Ausbildungsvorbereitung Dual (AVD) in Baden-Württemberg und den Ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang (AVBG) in Bremen.

Unterschiede zum Berufsgrundbildungsjahr und der Einstiegsqualifizierung

Alle anderen Angebote verlangen andere Voraussetzungen, vor allem einen Schulabschluss. Das betrifft z.B. das Berufsgrundbildungsjahr oder das Berufseinstiegsjahr.

Eine Besonderheit ist die Einstiegsqualifizierung (EQ). Hier machen Schüler mit Schulabschluss, aber ohne Ausbildungsvertrag ein Praktikum von sechs bis zwölf Monaten. Sie qualifizieren sich so für einen bestimmten Beruf. Die EQ findet in einem Betrieb statt, der bei der Agentur für Arbeit gelistet ist. Dort erhält man auch die Kontaktdaten zum Betrieb und kann sich so bewerben. Wenn eine Ausbildung beginnt, kann das Praktikum auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Das Berufsvorbereitungsjahr wird nicht bezahlt. Aber es kostet auch nichts. Es kann BAföG beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass eure Eltern euch nicht ausreichend finanziell unterstützen können und dass ihr eine Schule besucht. Das Ziel von Maßnahmen wie dem Berufsvorbereitungsjahr und der Unterstützung durch BAföG ist, Jugendlichen in ein Ausbildungsverhältnis zu helfen. Wer ein Berufsvorbereitungsjahr macht, muss grundsätzlich zwar in die Sozialversicherung einzahlen. Aber als Schüler ist man noch über die Eltern mitversichert, so dass keine gesonderten Zahlungen auf euch zukommen. Die genauen Voraussetzungen für die Pflicht zur Sozialversicherung erklärt euch die Agentur für Arbeit.

Dort erfährst du auch, wie genau du dich für ein ganz bestimmtes Berufsvorbereitungsjahr bewirbst. Die Voraussetzungen sind normalerweise, dass du dich mit deinen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, letzte Zeugnisse) bei der entsprechenden Berufsschule direkt bewirbst.

Das Ziel des Berufsvorbereitungsjahres ist ganz klar, euch den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Durch die vielen Bereiche, von Metall und Holz über Elektrotechnik bis hin zu Körperpflege und Kosmetik, könnt ihr viele Berufe kennenlernen. Für alle Schüler, die keinen Schulabschluss haben oder schlecht Deutsch sprechen, ist das Berufsvorbereitungsjahr eine echte Chance.

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