Häufige Fragen zum Kleinunternehmer
Wer ist alles Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer können sowohl Kleingewerbetreibende (Dienstleistungen, Restaurants, Events, etc.), Start-Ups, Freelancer (Marketing, Design, IT, etc.), als auch Land- und Forstwirte sein. Jeder, der im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 EUR erwirtschaftet hat und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 EUR voraussichtlich erwirtschaften wird, kann sich Kleinunternehmer nennen und von den steuerlichen Vorteilen (§19 UStG) profitieren. Existenzgründer müssen ihren Umsatz im Gründungsjahr schätzen und dabei die Grenze von 17.500 EUR nicht überschreiten.
Warum lohnt es sich Kleinunternehmer zu sein?
Es gibt zahlreiche Vorteile für Kleinunternehmer, die hier kurz und bündig aufgezählt werden:
- Kleinunternehmer müssen keine monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt senden (ein großer Verwaltungsaufwand entfällt)
- Kleinunternehmer können – als Privatpersonen – eine einfache Einkommensteuererklärung mit einer Anlage (G inkl. EÜR – Einkommensüberschussrechnung) abgeben.
- Die Umsatzsteuer von 19% auf den Rechnungsbetrag wird von Kleinunternehmern nicht erhoben
- Kleinunternehmer müssen keine doppelte Buchführung betreiben, keine Mehrwertsteuer / Vorsteuer Verrechnung machen, erhalten aber, im ungünstigsten Fall, dafür keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Welche Steuererklärung muss der Kleinunternehmer machen?
Neben der jährlichen Einkommenssteuererklärung, die jeder von uns macht, müssen Kleinunternehmer zusätzlich die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beifügen. Je nachdem ob man für die Tätigkeit ein Gewerbe anmelden musste, ist die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), oder Anlage S (selbstständige Tätigkeit), bzw. Anlage L (Land- und Forstwirtschaft) beizufügen. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben in vereinfachter Form gegenübergestellt und so der Gewinn formlos ermittelt.
Was ist als Kleinunternehmer absetzbar?
Kleinunternehmer können in der EÜR die Bruttoausgaben genauso absetzen, wie andere Gewerbetreibende. Das können beispielsweise betriebliche Einkäufe, Werstatt-Miete, Restaurant-Miete, Büroraum-Miete, Abschreibungen, Telefon, Büromaterial, Hosting-Kosten, KfZ (ohne privater Nutzung), etc. sein.
Welche Kosten / Versicherungen hat man als Kleinunternehmer?
Die meisten von uns sind nebenberuflich als Kleinunternehmer tätig. Schließlich reichen die Einnahmen als Kleinunternehmer am Anfang nicht aus für den Broterwerb. Deshalb hat man sich in der Regel über die hauptberufliche Tätigkeit bereits zum Thema Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, etc. versichert. Wer keine hauptberufliche Tätigkeit besitzt, sollte sich mal hierzu mit einem Steuerberater unterhalten. Je nach Branche und Tätigkeit können auch andere Versicherungen nützlich, oder sogar vorgeschrieben sein (so z.B. bei Hebammen).
Wo muss man sich als Kleinunternehmer anmelden?
Je nachdem ob man als Selbstständiger, als Gewerbetreibender, oder als Land- und Forstwirt auftritt, sind unterschiedliche Anmeldestellen zuständig. Beim Gewerbeanmeldeamt sind beispielsweise neue Gewerbe anzumelden. Dort erhält man auch die Gewerbe-Steuernummer, welche für die Einkommenssteuererklärung wichtig ist. Für die Anmeldung muss ein 2-seitiges Formular ausgefüllt werden und es entstehen Kosten – je nach Gemeinde – in Höhe von rund 25 EUR.
Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Welches Werkzeug man für die Erstellung von Rechnung benutzt, bleibt jedem selbst überlassen. Für korrekte Rechnungen dürfen aber bestimmte Angaben (§14 UStG) nicht fehlen. Dazu gehört die Steuernummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Rechnungsbetrag, Rabatte, usw.. Tools unterstützen die Gründer bei der Erstellung von Rechnungen und einer korrekten EÜR.