Hauptgütekriterien für standardisierte Testverfahren
Standardisierte Testverfahren sind wissenschaftliche Messmethoden, die bestimmte festgelegte Gütekriterien (auch Qualitätskriterien genannt) erfüllen müssen. Objektivität, Reliabilität und Validität gehören zu den Hauptgütekriterien.
Objektivität – Das Testergebnis ist unabhängig von dem Prüfer und von der Prüfungssituation zustande gekommen. Mit Prüfungssituation ist die Durchführung, die Auswertung und die Interpretation gemeint.
Reliabilität – Das Test kommt immer wieder zum gleichen Ergebnis, auch wenn dieser mehrmals durchgeführt wird. Die Messfehler bei Wiederholung sind relativ gering.
Validität – Der Test misst tatsächlich nur das, was er messen soll. Die Aussagekraft der Testergebnisse muss mit ähnlichen Testverfahren übereinstimmen. Soll der Test die Konzentrationsfähigkeit messen, so muss das Testergebnis auch nur über diese eine Schlussfolgerung sein.
Nebengütekriterien für standardisierte Testverfahren
Nebengütekriterien, welche für ein standardisiertes Testverfahren festgelegt werden, können Testfairnes, Utilität, Testökonomie, Transparenz, Unverfälschbarkeit, Zumutbarkeit, Normierung und viele andere sein.
Testfairnes – Alle Testpersonengruppen sollen die gleichen Chancen auf ein bestimmtes Testergebnis haben. Beispielsweise müssen von Prüfern die Muttersprache der Testpersonen, das Alter, das Geschlecht, das Bildungsniveau und viele weitere Merkmale berücksichtigt werden.
Utilität – Bei diagnostischen Testverfahren müssen zusätzlich Rückschlüsse der Testergebnisse auf bestimmte Eignungsfeststellungen belegt und bewiesen sein. Utilität wird auch als externe Validität bezeichnet. Es ist eine Messung für eine notwendige Entscheidung.
Testökonomie – Der Aufwand der Testvorbereitung, Durchführung und Analyse muss im Verhältnis zum Nutzen der daraus gewonnenen Erkenntnisse stehen.
Transparenz – Die Testperson muss die Aufgaben verstehen. Um das sicherzustellen wird die Testperson häufig mit dem Verfahren in Leistungstests anhand von einigen Beispielaufgaben vertraut gemacht.
Unverfälschbarkeit – Die Testperson darf das Testergebnis nicht bewusst verfälschen können.
Zumutbarkeit – ähnlich wie bei der Testökonomie muss der Aufwand für das Testverfahren auch für den Kandidaten im Verhältnis zum Nutzen stehen.
Normierung – Es müssen zum Vergleich der Testergebnisse Normen mit einer aktuellen und repräsentativen Referenzpopulation vorhanden sein.
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