Vielen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zittern die Knie, sobald sie von einem Sachkundenachweis hören, den sie mitunter für die Haltung ihres vierbeinigen Familienmitglieds erbringen müssen. Warum? Ein Sachkundenachweis ist mittlerweile bei der Haltung gefährlicher Hunde in vielen Bundesländern zur Pflicht geworden. Für welche Bundesländer trifft dies zu? Welche Hunde gelten als “gefährlich”? Und wie sehen typische Sachkundenachweis Hunde Fragen aus? Diese Fragen beantworten wir dir in diesem Beitrag. Zudem hast du mit unserem Kurztest die Chance, den Sachkundenachweis Hunde Online Test in Teilen durchzuführen – kostenfrei. Für eine tiefgreifendere Vorbereitung auf diese Sachkundeprüfung haben wir am Ende noch einen Tipp für dich. Doch dazu später mehr. Starten wir mit dem Online Kurztest:
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Wozu ist der Sachkundenachweis überhaupt gut?
Einen Sachkundenachweis benötigst du, wenn du einen nach den Landesbestimmungen gefährlichen Hund führen möchtest. In der Sachkundenachweis Hund Prüfung werden deine Fachkenntnisse zu verschiedenen Themenbereichen abgefragt.
Themen können beispielsweise
- die Hundehaltung,
- Hundekrankheiten oder auch
- das Verhalten von Hunden
sein.
Mit dem Nachweis belegst du, dass du die erforderlichen Kenntnisse zum Führen eines Hundes besitzt. Das Beste? Wenn du den Sachkundenachweis einmal bestanden hast, ist er ein Leben lang gültig.
Gut zu wissen: In einigen Bundesländern ist dieser Sachkundenachweis darüber hinaus für jeden Hundehalter Pflicht – also abseits einer bestimmten Hunderasse.
Wo kannst du die Sachkundeprüfung ablegen?
Dies kannst du bei anerkannten Sachverständigen bei Tierärzten, Tierärtzekammern oder anderen anerkannten Stellen machen. Am besten erkundigst du dich direkt bei deiner zuständigen Behörde.
Schauen wir uns im Folgenden die einzelnen Bestimmungen für die Sachkundeprüfung genauer an.
Von Bundesland zu Bundesland: Unterschiedliche Bestimmungen
Die Bestimmungen einer Sachkundeprüfung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Wir zeigen dir, welche Regeln in welchem Bundesland gelten (Stand 2023):
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg zählen bestimmte Rassen, wie beispielsweise der Pitbull oder Bullterrier, zu den sogenannten Listenhunden. Einen Sachkundenachweis benötigst du hier aber nicht. Lediglich die Haltung dieser Rassen muss genehmigt werden.
Bayern
Auch in Bayern muss die Haltung bestimmter Rassen genehmigt werden. Ein Sachkundenachweis ist wie in Baden-Württemberg nicht nötig.
Berlin
Halter und Halterinnen der Rassen
- Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier und
- Bullterrier
benötigen in Berlin den Sachkundenachweis, da diese Hunde in der Hauptstadt als gefährlich eingestuft werden. Auch für Hunde, die bereits einmal gefährlich geworden sind, ist ein Sachkundenachweis zu erbringen.
Brandenburg
In Brandenburg benötigst du für diese Rassen und daraus resultierende Mischlinge einen Sachkundenachweis:
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastin Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin und
- Rottweiler
Auch für Hunde, von denen bereits einmal eine Gefahr ausgegangen ist, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Bremen
In Bremen gibt es keine einheitliche Regelung zu einem Sachkundenachweis.
Hamburg
Bei gefährlich eingestuften und auffällig gewordenen Hunden kann ein Nachweis der Sachkunde verlangt werden. Dies geschieht durch den Besuch einer Hundeschule sowie eine Vorstellung beim Veterinäramt.
Hessen
In Hessen gelten Hunde folgender Rassen als gefährlich, für diese ist demnach ein Sachkundenachweis erforderlich:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro, Kangal
- Kaukasischer Owtscharka und
- Rottweiler
Auch für auffällig gewordene Hunde wird ein Sachkundenachweis benötigt.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gelten Hunde der Rassen
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier und
- Bull Terrier
als gefährlich. Für sie benötigt man einen Sachkundenachweis.
Niedersachsen
Jeder, der in den letzten zehn Jahren nicht mindestens zwei Jahre am Stück nachweislich einen Hund gehalten hat, muss einen Sachkundenachweis ablegen – ganz unabhängig von einer Rasse.
Nordrhein-Westfalen
Wie sieht es in Nordrhein-Westfalen aus?
Dort wird für folgende Hunderassen mit einer Wristhöhe von mehr als 35,5cm ein Nachweis benötigt:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier und
- Bullterrier
- Zudem ist für Hunde der Rassen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff, Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Tosa Inu und
- Mischlingen aus diesen
ein Sachkundenachweis obligatorisch. Zusätzlich dazu muss ein Sachkundenachweis für jeden Hund, der größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg ist, eine Sachkunde erbracht werden.
Rheinland-Pfalz
Die Rassen
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier und
- Mischlinge dieser Rassen
gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich. Für sie benötigst du einen Sachkundenachweis.
Saarland
Wenn dein Hund auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wird, benötigst du im Saarland einen Sachkundenachweis. Ebenso, wenn dein Hund schon einmal zugebissen hat.
Sachsen
In diesem Bundesland benötigst du ebenfalls für spezielle Rassen eine Erlaubnis. Die Rassen sind:
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier und
- Pitbull Terrier
- sowie alle Hunde, die aggressives Verhalten zeigen bzw. eine gesteigerte Aggressivität aufweisen.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt benötigst du nicht zwingend einen Sachkundenachweis. Wenn du eine Wesensprüfung mit deinem Hund der Rasse:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Bullterrier und
- Mischlingen aus diesen Rassen
ablegst, kannst du sie von einem Maulkorbzwang befreien.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es keine rassespezifische Festlegung. Dein Hund gilt in diesem Bundesland als gefährlich, wenn
- er einen Menschen gebissen hat, ohne, dass eine Straftat oder Verteidigung vorlag,
- er wiederholt Menschen außerhalb deines Grundstücks anspringt und dadurch droht sowie
- er ein anderes Tier hetzt, reißt oder beißt, ohne dass eine Gefahr von dem anderen Tier ausging.
In diesen Fällen benötigst du einen Sachkundenachweis zur Haltung dieses Hundes.
Thüringen
In diesem Bundesland gelten Hunde der Rasse
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Bullterrier und
- Mischlinge dieser Rassen
als gefährlich. Für die Haltung dieser Hunde benötigst du neben einem Sachkundenachweis auch einen Wesenstest.
Sachkundenachweis Hunde Fragen – Beispiele
Wenn du bereits den Kurztest durchgeführt hast, hast du einen groben Einblick in typische Sachkundenachweis Hunde Fragen erhalten. Jetzt folgen weitere:
Frage 1: Zur Beschwichtigung zeigen Hunde welche Gesten?
a) Der Hund schaut weg.
b) Der Hund stupst mit der Pfote.
c) Der Hund blickt starr nach vorne.
d) Der Hund leckt sich über die Nase.
Lösung: a), b) und c)
Frage 2: Zur Beschwichtigung zeigen Hunde welche Gesten?
a) Er ist ängstlich.
b) Er ist aufmerksam.
c) Er droht.
Lösung: b)
Frage 3: Dein Hund läuft ohne Leine und kommt auch nach wiederholtem Rufen nicht zu dir. Wie verhältst du dich?
a) Ich laufe ihm hinterher und fange ihn ein.
b) Ich rufe solange bis er kommt.
c) Ich verstecke mich vor meinem Hund und rufe noch einmal.
d) Ich drehe mich um, laufe entgegengesetzt zu meinem Hund weg und rufe dabei.
e) Wenn der Hund irgendwann kommt, schimpfe ich mit ihm.
Lösung: c) und d)
Frage 4: Wenn man einen ängstlichen Hund durch Zureden und Streicheln zu beruhigen versucht, passiert was?
a) Er beruhigt sich.
b) Die Angst wird verstärkt, weil der Hund sich durch den Menschen bestätigt fühlt.
c) Man sollte den Hund lieber einmal anschreien.
d) Man sollte ihn ignorieren, damit er alleine mit der Angst umgehen kann.
e) Man sollte nur mit ihm reden, wenn er ruhig ist und nicht knurrt, jault oder winselt.
Lösung: b) und e)
Frage 5: Du bist mit deinem abgeleinten Hund unterwegs und dir kommt ein Jogger entgegen. Was tust du?
a) Ich lasse meinen Hund dem Jogger “Hallo” sagen.
b) Ich sage dem Jogger, er soll einen Bogen um meinen Hund laufen.
c) Ich leine den Hund an und mache ihn erst wieder von der Leine los, wenn ich weiß, dass er dem Jogger nicht mehr folgt.
d) Ich laufe mit dem Jogger mit, um meinen Hund abzulenken.
Lösung: c)
Frage 6: Welche Hilfsmittel zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich unbedenklich?
a) Stachelhalsband
b) Maulkorb
c) Hundehalfter
d) Reizstromgerät
e) Clicker
Lösung: b), c) und e)
Frage 7: Ab welchem Alter dürfen Welpen frühestens abgegeben werden?
a) 5. Woche
b) 8. Woche
c) 12. Woche
d) 15. Woche
Lösung: b)
Frage 8: Woran erkennt man einen kranken Hund?
a) Gleichbleibender Appetit und Durst
b) Teilnahmslosigkeit
c) Veränderungen der Körpertemperatur
d) Veränderungen des Pulses
Lösung: b), c) und d)
Frage 9: Welche Rechtsbestimmungen sind für Hundehalter relevant?
a) Strafrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
b) Kommunale Bestimmungen
c) Tierschutzrecht
d) Umweltrecht
Lösung: a), b), c) und d)
Frage 10: Welche Züchtungen sind laut FCI oder VDH keine anerkannten Rassen, sondern Mischlinge?
a) English Bulldog
b) Old English Bulldog
c) Alaunt Bull
d) American Bully
Lösung: b), c) und d)
Optimale Vorbereitung auf den Sachkundenachweis Hund
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