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Ein Überblick zu den Losverfahren in den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie an ausgewählten Hochschulen. Außerdem sind hier Informationen über das Clearingverfahren von hochschulstart.de zu finden.
Was ist ein Losverfahren und wozu wird das gemacht?
Ein Losverfahren ist für jene interessant, die ein Studienfach wie Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Psychologie studieren wollen, welches nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen aufweist und regelmäßig überbucht wäre, wenn es nicht eine Notenhürde (Numerus Clausus) gäbe. Außerdem ist es für alle interessant, welche die reguläre Bewerbungsfrist versäumt haben, da das Losverfahren immer
Bei Medizin liegt diese Hürde jährlich bei ca. 1,5. Zumal es hier mit dem G8 und dem Wegfall der Wehrpflicht nicht besser wurde. Da es nun nach den regulären Verfahren und Nachrückverfahren der ZVS (Zentrale Vergabestelle für Studienplätze) immer noch freie Plätze gibt, werden diese schlicht verlost! Es handelt sich dabei meist um zwischen 0 und 50 Plätze je Universität! Freie Plätze ergeben sich aufgrund vom Bewerberschwund, oder weil nicht alle Bewerber einen vergebenen Studienplatz auch annehmen.
Das heißt, es gibt auf jeden Fall eine Chance (für X>0), dort noch einen Platz zu ergattern. Die einzige Schwierigkeit darin liegt in der Findung der Informationen. Diese stehen bei den Universitäten nicht auf erster Stelle, da diese damit einiges an Mehrarbeit haben. Deswegen findest du hier alle nötigen Informationen gebündelt und quasi mundgerecht portioniert.
Studiengänge für das Studium übers Los
Neben Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Psychologie wird das Losverfahren für viele weitere Studiengänge angeboten, bei denen die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze deutlich übersteigt. Hierfür haben die Hochschulen selbst eigene Informationsseiten eingerichtet.
Die Vorteile eines Losverfahren sind im Einzelnen:
- Es müssen keine beglaubigten Zeugniskopien beigefügt werden
- Kein Motivationsschreiben nötig
- Der Notendurchschnitt (Abinote) spielt keine Rolle
- Keine Bewerbung bei der ZVS erforderlich
- Anmeldung über eine einfache Postkarte, oder Brief direkt bei der Uni möglich
- Im Gegensatz zur Studienplatzklage sind die Kosten einer Postkarte recht überschaubar
- Man darf an so vielen Losverfahren teilnehmen, wie man Lust hat
- Das Studium beginnt sofort nach dem Losverfahren, ohne Wartesemester
Wer darf am Losverfahren teilnehmen?
Jeder, der die entsprechende Hochschulreife für den Studiengang hat und die sonstigen Eignungsvoraussetzungen der Hochschule erfüllt, darf an dem Losverfahren teilnehmen. Selbstverständlich muss die Eignung, wie bei jedem anderen Studenten auch, nachgewiesen werden. Der Nachweis kann gerne nach dem Losverfahren durchgeführt werden, somit ist keine vorherige Zusendung von Zulassungsunterlagen notwending. Das ist von den meisten Hochschulen – aus administrativen Gründen – auch nicht erwünscht.
Clearingverfahren von hochschulstart.de
Neben dem Losverfahren der Hochschulen, verlost hochschulstart.de ebenfalls nicht vergebene Studienplätze über das sog. Clearingverfahren. Für das Cleargingverfahren können sich Interessierte direkt und seperat bei hochschulstart.de bewerben. Es werden je Semester maximal 12 Studienplätze von hochschulstart.de über das Clearingverfahren angeboten.
Bewerbungsfristen
Laut der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester zwischen dem 15. März – 15. April und für das Wintersemester zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober bei der Hochschule eingegangen sein. Allerdings legen die meisten Hochschulen abweichend von dieser Vorgabe eigene Bewerbungszeiträume fest. Hier sollten sich Bewerber über die Regelungen an der jeweiligen Hochschule informieren. Bewerbungen, die nicht im Bewerbungszeitraum eingehen, sind vom Losverfahren ausgeschlossen.
Bewerbung für das Losverfahren – Online, Postkarte und Brief
Falls die Hochschule kein Online-Losverfahren oder ein Formular anbietet, sollte in jedem Fall der Zulassungsantrag für das Losverfahren schriftlich erfolgen. Je Studienplatz sollte eine gesonderte Bewerbung erfolgen. Manche Hochschulen beschränken die Anzahl der Bewerbungen je Bewerber auf ein oder zwei Studiengänge. Folgendes sollte als dem Antrag hervorgehen:
- Absender
- Adressat (auf der Uniseite oder hier unter der jeweiligen Uni)
- Gewünschter Studiengang oder eine zulässige Studienkombination
- Gewünschtes Semster
- Unterschrift
- optional E-Mail-Adresse und Telefonnummer, um schnell erreichbar zu sein
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Zulassungsbescheide verschickt. Ein Ablehnungsbescheid wird nicht verschickt, daher verheißt “keine Nachricht” in der Regel nichts Gutes.
2 Antworten
Hallo, mein Name ist Bianca Reichstein und ich plane ein Studium der sozialen Arbeit zu absolvieren! leider bin ich schon 43 Jahre und vor 2 Monaten arbeitslos geworden!nun wollte ich meine Sachbearbeiterin fragen, ob ich in irgendeiner Weise finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen würde! ich denke ich werde dazu ein psychologisches Gespräch oder evtl irgendwelche Tests kriegen! möchte mich darauf unbedingt vorbereiten, denn das ist genau das was ich machen will und meiner Berufung/ Persönlichkeit entspricht! können sie mir da vielleicht helfen bitte? MFG Bianca Reichstein
Hi Bianca,
vielen Dank für Deine Nachricht! Für den psychologischen Eignungstest der Agentur für Arbeit haben wir ein eigenes Komplettpaket zusammengestellt, mit welchem Du Dich perfekt vorbereiten kannst. Auch auf das Assessment-Center, sollte so etwas bei Dir anstehen, bereiten wir Dich in dem Kurs vor. Unten auf der Webseite findest Du auch noch mehr kostenlose Informationen zum psychologischen Eignungstest beim Arbeitsamt.
https://plakos-akademie.de/psychologischer-eignungstest/
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Max vom Plakos Team