Es gibt für gewöhnlich eine ganze Reihe von Fragen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung in einem Unternehmen auftauchen. So auch die Frage rund um die Fahrtkosten in der Ausbildung, immerhin müssen nicht selten zahlreiche Kilometer „abgerissen“ werden. Doch wie verhält es sich mit diesen Kosten? Werden Fahrtkosten in der Ausbildung übernommen und dem Gehalt angerechnet, lassen sich diese steuerlich geltend machen oder gibt es vielleicht doch eine Rückerstattung? Wir haben uns mit dem Thema im Folgenden einmal detailliert für Dich beschäftigt und alle wichtigen Infos aufgeführt.
Werden Fahrtkosten in der Ausbildung erstattet?
Gleich zu Beginn können wir festhalten, dass sich keine allgemeine Antwort auf diese Frage finden lässt. Ob ein Azubi die Fahrkosten erstattet bekommt, variiert stattdessen von Unternehmen zu Unternehmen. Die Frage: „Werden die Fahrtkosten in der Ausbildung bezahlt?“ lässt sich also nicht überall gleichermaßen beantworten. Einige Unternehmen haben entsprechende Regeln in ihrem Tarifvertrag festgehalten, verlassen kannst Du Dich hierauf allerdings nicht. Insofern solltest Du den Tarifvertrag hinsichtlich der Fahrtkostenunterstützung ganz genau prüfen. Ganz nebenbei ist dies natürlich auch ein Thema, welches Du wunderbar im Vorstellungsgespräch ansprechen kannst. Übrigens: Immer übernommen werden die Fahrtkosten für Kinder in der Ausbildung dann, wenn die Eltern vom Arbeitsamt abhängig sind und zum Beispiel Sozialhilfe empfangen.
Bewirbst Du Dich für eine Ausbildung, musst Du im Auswahlverfahren oftmals einen Einstellungstest durchlaufen. Auf diesen kannst Du Dich mit unserem Online-Kurs optimal vorbereiten.
Sonderfall andere Berufsschule: Hier muss der Betrieb aufkommen
Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel. Aus diesem Grund ist es wichtig zu erwähnen, dass es einen Sonderfall gibt, in welchem der Arbeitgeber die Fahrtkosten auf jeden Fall übernehmen muss. Das ist dann der Fall, wenn Du eine andere Berufsschule besuchen sollst als eigentlich für Dich vorgesehen wäre. Allerdings greift die Regel hier dann auch nur für den Weg zur Berufsschule. Die Fahrtkosten zur Arbeit sind nicht betroffen und lassen sich dementsprechend nicht von der Steuer absetzen.
Fahrtkosten in der Ausbildung von der Steuer absetzen: Wie geht es?
Die Fahrtkosten in der Ausbildung sind absetzbar. Absetzen lassen sich dann sowohl die Strecke zur Berufsfachschule als auch die Strecke vom eigenen Wohnort bis zum Arbeitsplatz. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, mit wie viel Euro ein einzelner Kilometer im Steuerausgleich angerechnet werden kann. Im Detail handelt es sich hierbei um 0,30 Euro pro Kilometer, die für Bahn, Bus oder eben das Auto gleichermaßen gelten. Wichtig ist hierbei jedoch zu wissen, dass nur der einmalige Weg für die Einkommenssteuererklärung bzw. das Finanzamt gilt. Der Hin- und Rückweg können also nicht abgesetzt werden. Für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Berufsschule gilt diese Regelung nicht, denn hier wird die gesamte Strecke aus Hin- und Rückweg gewertet.
Fahrtkosten-Zusammenstellung: So werden die Fahrtkosten berechnet
Für die Ermittlung der Fahrtkosten zum Betrieb oder zur Berufsfachschule wird die sogenannte Entfernungspauschale genutzt. Hier greift folgende Formel:
Arbeitstage im Betrieb/der Berufsfachschule x Strecke in km x 0,30 Euro
Möchtest Du herausfinden, wie der Betrag bei Fahrten in die Berufsschule berechnet wird, sieht die Formel wie folgt aus:
Tage in der Berufsschule x Strecke in km x 0,20/0,30 Euro
Ob Du hier 0,20 Euro oder 0,30 Euro je Kilometer rechnen darfst, ist bei Fahrten zur Berufsschule davon abhängig, ob Du mit dem Motorrad oder Moped (0,20 Euro) fährst oder mit Deinem PKW unterwegs bist (0,30 Euro).