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Einstiegsqualifizierung (EQ, EQJ) – Checkliste zu den Voraussetzungen

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Das Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ oder EQ) ist im Prinzip ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum. Es ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die für Jugendliche oder junge Erwachsene zur Integration in den Ausbildungsmarkt seit dem Jahr 2004 angeboten wird. Die Einstiegsqualifizierung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die Mühe haben, einen Ausbildungsplatz zu finden oder die aus anderen Gründen keinen Ausbildungsplatz vorweisen können. Das Ziel der Maßnahme besteht eindeutig darin, Menschen ohne einen Ausbildungsplatz in eine Ausbildung zu vermitteln.

EQJ-Checkliste – diese Voraussetzungen musst du erfüllen

  • Du bist schon länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, hattest aber bisher keinen Erfolg
  • Du bist lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt
  • Du bist bei der Agentur für Arbeit als “ausbildungssuchend” gemeldet
  • Dein Wunsch-Arbeitgeber ist keiner aus deiner Familie (Eltern, Partner, etc.)
  • Du warst noch nie vorher bei deinem Wunsch-Arbeitgeber beschäftigt
  • Das EQ-Praktikum läuft nicht länger 12 Monate

Grundsätzliches zum EQJ

EQJ ist am besten mit einem Langzeitpraktikum vergleichbar. Die Dauer der Einstiegsqualifizierung liegt mindestens bei einem halben Jahr und höchstens bei einem Jahr. Im Unterschied zu anderen Praktika, erhältst Du in einem EQJ eine Bezahlung und der Betrieb, in dem du arbeitest, muss Leistungen zur Sozialversicherung abführen. Der Hintergedanke zu der Einstiegsqualifizierung ist, dass Du Erfahrungen in einem Betrieb und in dem von Dir gewählten Berufsbild sammelst. Du schnupperst also für längere Zeit in einen der möglichen Berufe hinein und kannst so auch gleichzeitig einschätzen, ob er für Dich passt und ob du für diesen Beruf geeignet bist. Ein weiterer Anreiz ist, dass Du von dem Betrieb, in dem Du Dein EQJ absolvierst in eine reguläre Ausbildung übernommen wirst. Auch wenn das nicht der Fall ist, erhöhen sich durch deine gesammelten Erfahrungen und Fähigkeiten die Möglichkeiten, dass Du in einem anderen Betrieb einen Ausbildungsplatz erhältst. Die Chancen nach einem EQJ einen Ausbildungsplatz zu erhalten, werden mit 70 Prozent angegeben, liegen also ziemlich hoch. Das EQJ ist nicht auf bestimmte Berufe begrenzt und kann für jeden Ausbildungsberuf absolviert werden.

Für wen gibt es einen EQJ-Platz?

Um ein Einstiegsqualifizierungsjahr absolvieren zu können, musst Du verschiedene Bedingungen erfüllen. So musst Du unter 25 Jahre alt sein und Deine allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Das heißt in der Regel, dass Du mindestens neun Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben musst. Zudem musst Du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als Bewerber registriert sein und darfst noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Du darfst auch noch nicht in dem Betrieb, in dem Du ein Einstiegsqualifizierung absolvieren willst sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Wie und Wo bekommst Du einen EQJ-Platz?

EQJ-Plätze werden häufig nicht ausgeschrieben. Das beste ist es also, wenn Du Dich diesbezüglich an die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter wendest. Zudem kannst Du Dich auch an die zuständige Industrie und Handelskammer oder die entsprechenden Handwerkskammern wenden. Dort bekommst du Auskunft über freie Stellen. Außerdem kannst Du dich auch direkt bei Unternehmen deiner Wahl mit den entsprechenden Unterlagen für eine Einstiegsqualifizierung bewerben. Das Unternehmen kann dann mit Deinen Unterlagen eine entsprechende Förderung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen.

Schulpflicht

Auch wenn Du die allgemeine Schulpflicht bereits erfüllt hast, besteht die Möglichkeit, dass Du noch berufsschulpflichtig bist. Dies ist in der Regel so, wenn Du noch nicht volljährig bist. Begleitend zur Einstiegsqualifizierung musst Du also noch die Berufsschule entweder einmal in der Woche oder im Blockunterricht besuchen.

Bewerbung für eine Einstiegsqualifizierung

Für die Bewerbung gilt das selbe wie für eine Bewerbung auf einen normalen Ausbildungsplatz. Dafür brauchst Du die gewöhnlichen Unterlagen. Zu den Unterlagen gehören ein Anschreiben, ein Lebenslauf und dein letztes Zeugnis. Dabei gelten die gleichen Regeln und Kriterien wie bei den normalen Unterlagen für die Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz. Um die Erstellung von den üblichen Unterlagen für eine Bewerbung kommst Du also nicht herum. Das Ziel ist, den Arbeitgeber mittels deiner Unterlagen und auf Basis deiner Unterlagen von dir zu überzeugen, so dass er Dir eine Chance gibt.

Vergütung

Die Vergütung vereinbarst Du über einen EQJ-Vertrag mit Deinem “Arbeitgeber”. Im Prinzip ist die Vergütung frei verhandelbar, sie muss aber mindestens die tariflichen Bestimmungen für Praktika oder Berufsvorbereitung erfüllen, wenn welche bestehen. Zudem muss der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung an die zuständigen Träger abführen. Der Arbeitgeber bekommt einen Teil der Vergütung von derzeit 231 Euro von der Agentur für Arbeit erstattet. Genauso gibt es für die Sozialversicherungsbeiträge Zuschüsse vom Amt.

Rechte und Pflichten bei einer Einstiegsqualifizierung

Bei einer Einstiegsqualifizierung gelten die selben Rechte und Pflichten wie bei einer normalen Berufsausbildung auch. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Dies betrifft sowohl Dich als auch deinen Arbeitgeber. So hast Du zum Beispiel das Recht auf den gesetzlich garantierten Urlaub. Zudem hast Du ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis nach Ende der EQJ.

Fazit

Das EQJ ist eine sehr gute Möglichkeit dem Ziel eines regulären Ausbildungsplatzes näher zu kommen. Im Gegensatz zu einem berufsvorbereitenden Jahr oder einem Berufsgrundbildungsjahr hast Du mit einem EQJ die Möglichkeit, nicht nur schulische und theoretische sondern praxisnahe, betriebliche Erfahrungen zu machen. Im besten Fall kannst Du mit deinen gewonnenen Erfahrungen sogar eine sich anschließende Berufsausbildung verkürzen. Auch für Flüchtlinge, die über eine Arbeitserlaubnis verfügen, ist ein EQJ ein optimales Sprungbrett in den deutschen Ausbildungsmarkt. Dies gilt genauso für junge Menschen mit Behinderungen, die einen Einstieg in den Arbeitsmarkt suchen.

 

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