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Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland

Steuerarten und Steuerentrichtung - Erfahre alles Wissenswerte zur steuerlichen Einnahmequelle der Bundesrepublik Deutschland.
Steuersystem in Deutschland
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Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland gibt als Staat jeden Tag Milliarden an Euro aus: Bundeswehr, Straßenbau, Gesundheit, Polizei, Gemeindewesen, Sozialausgaben… In diesem Beitrag erfährst du, woher das Geld für diese Ausgaben kommt und wie sich der Staat in erster Linie finanziert.

Steuereinnahmen als Einnahmequelle Deutschlands

Die vornehmliche Einnahmequelle des Staates sind Steuereinnahmen. Es gibt etwa 40 verschiedene Steuerarten, die Bund, Länder und Gemeinden den verschiedenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auferlegen.

Dabei gilt der Grundsatz, die Steuern gleichmäßig und gerecht zu gestalten und nicht – wie viele Steuerbetroffene oft meinen – von möglichst vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern möglichst viel Geld einzubehalten.

Für “Steuern” gibt es eine offizielle Definition in der Abgabenordnung (§ 3 Absatz 1 AO), die man im Original wohl eher nur versteht, wenn man einen Sinn für Beamtendeutsch hat. Die Definition lautet:

“Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an denen das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein”.

“Übersetzt” heißt das: Erfüllen Personen und Unternehmen die in den Steuergesetzen definierten Regelungen, müssen sie an Behörden Geld bezahlen, für das sie keine Gegenleistung bekommen. Die Behörden wiederum nutzen diese Gelder zur Erzielung von Einnahmen, entweder als Hauptzweck oder als Nebenzweck.

Liegt für eine Geldzahlung eines Bürgers eine Gegenleistung einer Behörde vor, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Steuer. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du für deinen Personalausweis eine Bearbeitungsgebühr im Bürgerbüro bezahlen musst, um ihn zu erhalten. Der Ausweis ist die Gegenleistung für dein Geld.

Steuern müssen von verschiedenen Steuerpflichtigen gezahlt werden, so z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen, Vereine, Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, Kaffeetrinkerinnen und Kaffeetrinker, Raucherinnen und Raucher, Selbständige und Lotteriespielerinnen und Lotteriespieler. 

Steuerarten

Im deutschen Steuersystem können alle Steuern grundsätzlich in drei unterschiedliche Kategorien unterteilt werden, die jeweils angeben, worauf die Steuer erhoben wird:

Besitzsteuern

Besitzsteuern werden auf den “Besitz” eines Steuerpflichtigen erhoben; das können ein verdientes Einkommen (Arbeitslohn) oder ein Vermögen (Aktiendepots oder Erbschaften) sein. Beispiele für die Besitzsteuern sind die

  • Einkommensteuer (Löhne und Gehälter),
  • Körperschaftssteuer (Unternehmensgewinne),
  • Gewerbesteuer (gewerbliche Erträge),
  • Grundsteuer (Besitz von Grundstücken) oder
  • Erbschaftssteuer (vererbtes Vermögen).

Die Besitzsteuern unterscheiden sich zusätzlich in zwei Bereiche: zum einen die Ertragssteuern (Steuern auf den Ertrag, z. B. die Einkommensteuer oder die Gewerbesteuer) und die Substanzsteuern (Steuern auf die Substanz, z. B. die Grundsteuer oder die Erbschaftssteuer).

Verkehrssteuern

Bei den Verkehrssteuern wird nicht der (Straßen-) Verkehr besteuert, sondern vielmehr alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs – also alles, was sich im offiziellen Betrieb der Bundesrepublik Deutschland abspielt. Beispiele für die Verkehrssteuern sind die

  • Umsatzsteuer (die zahlst du jeden Tag, wenn du im Wirtschaftsverkehr etwas kaufst),
  • Kraftfahrzeugsteuer (für den Betrieb von Fahrzeugen),
  • Luftverkehrsteuer (für das Abheben eines Flugzeugs) oder
  • Rennwett- und Lotteriesteuer (für gewerbliche Wetteinsätze).

Verbrauchsteuern

Zudem unterscheidet man im Steuersystem noch Verbrauchsteuern. Wie der Name sagt, werden bei den Verbrauchsteuern der “Verbrauch” oder auch der “Gebrauch” von vornehmlich Lebensmitteln oder Genussmitteln besteuert. Bedeutendste Vertreter in dieser Kategorie sind die Biersteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer und Kaffeesteuer.

Art der Steuerentrichtung: Direkte und indirekte Steuern

Eine weitere Unterscheidung wird nach der Art der Entrichtung der Steuer vorgenommen. 

Direkte Steuern werden unmittelbar (direkt) beim jeweiligen Steuerpflichtigen erhoben, der oder die die Steuerbelastung zu tragen hat. Dies ist beispielsweise bei der Einkommensteuer der Fall. Betroffen sind hier die steuerpflichtigen und steuerbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Man kann daher sagen: Direkte Steuern belasten den, der bzw. die sie schlussendlich zahlen muss.

Bei den indirekten Steuern ist der Steuerpflichtige nicht derjenige, der die Steuerbelastung trägt. Ein Beispiel hierfür ist die Umsatzsteuer. Die Steuerbelasteten sind die Käufer einer Ware oder Dienstleistung, die Steuerpflichtigen aber die Händler und Unternehmer, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind. Sie behalten den Umsatzsteueranteil des Kaufpreises ein und sind verpflichtet, diesen an den Staat abzuführen.

Was sind die wichtigsten Steuerarten?

Einkommensteuer

Die Steuer mit dem höchsten Anteil am gesamten Steueraufkommen ist die Einkommensteuer. Im Jahr 2020 wurden beispielsweise Einkommensteuerbescheide in Höhe von über 275 Milliarden Euro ausgestellt. Grundlage für die Einkommensteuer sind sieben unterschiedliche Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z. B. Renten)

Bei der Einkommensteuer werden natürlichen Personen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige) zur Kasse gebeten.

Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit spricht man auch von Gewinneinkunftsarten. Das steuerpflichtige Einkommen wird entweder durch eine Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) oder eine Einnahmenüberschussrechnung (Differenz der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) ermittelt.

Bei allen anderen Einkünften (nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) spricht man von Überschusseinkunftsarten. Besteuert wird hier die Differenz zwischen Einnahmen und Aufwendungen, die erforderlich waren, um die Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Diese Aufwendungen werden in der Steuersprache Werbungskosten genannt.

Im Rahmen der Einkommensteuer gibt es bestimmte Erhebungsformen, die dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen vor der Auszahlung von Einnahmen Steueranteile abgezogen und abgeführt werden. Da die Steuer an der “Quelle” abgezapft wird, spricht man auch von Quellensteuer. Ein berühmtes Beispiel hierfür ist die Lohnsteuer: Bevor Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Lohn auf das Bankkonto erhalten, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Da die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Steuerschuldner der Lohnsteuer (sie müssen sie abführen) sind, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber abweichend die Steuerschuldner (sie sind damit belastet), ist die Lohnsteuer eine indirekte Steuer.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaften). Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Gewinn der jeweiligen Gesellschaft, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes zu ermitteln ist. Der Steuersatz beträgt 15 %.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuer für die Kommunen und Gemeinden; das Steueraufkommen fließt ihnen vornehmlich zu. Zu zahlen ist diese Steuer von allen Unternehmen, die einen Gewerbebetrieb führen. Ziel der Gewerbesteuer ist also nicht eine Person, sondern der Gewerbebetrieb als Objekt. Basis für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der sich aus dem Gewinn des Unternehmens und verschiedenen Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt. Die Höhe der Steuerbelastung kann jede Gemeinde durch einen individuellen Hebesatz festlegen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer zählt neben der Einkommensteuer zu den wichtigsten Steuerarten des Staates. Die im umgangssprachlichen Gebrauch auch als Mehrwertsteuer bezeichnete Abgabe kommt bei nahezu jedem Verkaufsvorgang zum Ansatz. Die Steuer belastet die jeweiligen Endabnehmer in allen Stufen eines Herstellungsvorgangs: von der Rohstoffbeschaffung über die Fertigwaren bis hin zum Verkauf im Handel. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist in der Regel der Verkäufer, der die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz) einbehalten und abführen muss. Gegenrechnen kann der Verkäufer die gezahlten Umsatzsteuerbeträge aus seinen Einkaufsvorgängen (Vorsteuer), so dass jeweils der geschaffene Mehrwert mit der Steuer belastet wird (daher auch der Name Mehrwertsteuer).

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