Was ist die Berufseignung und wie sehen die beruflichen Anforderungen aus? Hier stellen wir den Fragebogen der Arbeitsagentur zu dem Thema zur Verfügung und bereiten euch schon mal auf die psychologische Untersuchung vor.
Was ist die Definition von Berufseignung?
Das Bundesinstitut für Bildung definiert die Berufseignung als eine Eigenschaft, welche Personen mitbringen, um für die typischen Anforderungen eines bestimmten Berufs erfüllen zu können. Dazu gehört beispielsweise die berufliche Leistungshöhe und Zufriedenheit in einem bestimmten Beruf. Im Gegensatz dazu ist die Ausbildungsreife allgemeiner gefasst. Um ausbildungsreif zu sein, müssen Bewerber beispielsweise Grundkenntnisse wie Lesen, Schreiben, Rechnen, sowie Aufmerksamkeit und angemessene Umgangsformen (Schulische Basiskenntnisse) besitzen.
Die Vermittelbarkeit ist enger gefasst. Eine Person die vermittelbar ist, muss zuerst ausbildungsreif und geeignet für den Beruf sein. Außerdem dürfen marktbezogene (Nachfrage, Konjunktur), branchenbezogene (Auftragslage), oder persönliche Gründe (Alter, Krankheit, Verhalten, familiäre Einschränkungen) der Vermittlung nicht im Wege stehen.
Berufliche Anforderungen
Die Feststellung der beruflichen Eignung ist immer nur eine Prognose für einen bestimmten Zeitraum. Denn durch gezielte Förderung kann die Berufseignung bei Jugendlichen zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorliegen.
Ablauf zur Feststellung der Berufseignung
Die Arbeitsagentur veröffentlichte im März 2009 eine Fragebogen, welcher die allgemeinen Merkmale zur Feststellung der Ausbildungsreife beschreibt, welche die Voraussetzung für eine Berufseignung ist.
1. Beratungsgespräch und psychologische Untersuchung
Anhang von Fragebogen zur Ausbildungsreife werden deine
- Beruflichen Interessen
- Kompetenzen (Sozialkompetenzen, Persönliche Kompetenzen, Methodenkompetenzen)
- Schulische Kenntnisse
- Belastbarkeit (körperlich und geistig)
bewertet. Zusätzlich zum Fragebogen nehmen die Psychologen zur Bewertung deine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf) und deine Schulzeugnisse zur Hand.
2. Ärztliche Eignungsuntersuchung
Sofern bestimmte Berufe (Krankenschwester, Lehrer, Psychotherapeut, Erzieherin) eine erhöhte physische, oder psychische Belastbarkeit erfordern, wird nach dem Beratungsgespräch zusätzlich eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, welche ein ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Berufseignung als Ergebnis hat. Mehr zum Thema ärztliche Untersuchung bei Unternehmen findest du unter Einstellungsuntersuchung.
3. Entscheidung
Je nachdem, ob die Untersuchung positiv, oder negativ ausgefallen ist, wird der Bewerber für eine Vermittlung freigegeben, oder evtl. eine Förderung (Berufsvorbereitungsmaßnahme, Umschulung, Weiterbildung) vorgeschlagen.
Tests zur Berufseignung
Die Berufseignung wird bei der Bundesagentur für Arbeit anhand einer ärztlichen Untersuchung, sowie (sofern erforderlich) anhand einer psychologischen Untersuchung durchgeführt. Bestimmte psychologische Merkmale (Belastbarkeit, Sorgfalt, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit…) durch einen Psychologen getestet, bzw. anhand von einem Fragebogen erfasst. Weitere Infos dazu findest du unter “Psychologischer Eignungstest der Arbeitsagentur.”