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Arbeitslosengeld I und II Regelsatz-Tabelle und häufige Fragen

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Inhaltsverzeichnis

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Arbeitslosengeld I und II Regelsatz-Tabelle und häufige Fragen

Stufe Bedarfsempfänger Höhe Regelbedarf ab 2016
1 Alleinstehend / Alleinerziehend 404 Euro
2 Paare / Bedarfsgemeinschaften 364 Euro
3 Erwachsene im Haushalt anderer 324 Euro
4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro
5 Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270 Euro
6 Kinder von 0 bis 6 Jahre 237 Euro

Schnell das zustehende Arbeitslosengeld I und II (ALG I und II) ermitteln. Wir verraten allen Bezugsberechtigten, welche Möglichkeiten es gibt, den von der Arbeitsagentur ermittelten Satz schnell und zuverlässig online zu überprüfen. Außerdem beantworten wir häufige Fragen rund um das ALG I und II. Das ALG II wird im Volksmund als HARTZ IV bezeichnet.

Wo muss man das Arbeitslosengeld beantragen?

Den Antrag auf Bewilligung, genauso wie alle Anträge auf Weiterbewilligung von HARTZ IV und ALG I reicht man am besten persönlich im Jobcenter vor Ort ein, da offene Fragen schnell vor Ort beantwortet werden können. Eine persönliche Arbeitlosmeldung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Den Antrag selbst kann man online herunterladen und ausdrucken. Es gibt außerdem noch die Möglichkeit – um Fristen einzuhalten – den eService zu nutzen und den Antrag online zu versenden. Dieser muss allerdings zusätzlich persönlich unterschrieben und im Jobcenter eingereicht werden, genau wie der Weiterbewilligungsantrag. Sollte man sein Einkommen selbst bestreiten können, so muss dies auch dem Jobcenter gemeldet werden, da man sich ansonsten strafbar macht.

Welche Unterlagen braucht man?

Wenn sie persönlich im Jobcenter vorstellig werden sollten Sie folgende Unterlagen bereit halten:

  • Personalausweis
  • Arbeitspapiere
  • gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Arbeitsbescheinigung
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben
  • gegebenenfalls Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld

Welches Arbeitslosengeld bekommt man wann?

Beim Arbeitslosengeld wird grundsätzlich zwischen ALG I (grob 60 Prozent vom letzten Monatsgehalt) und ALG II / HARTZ IV (Regelsatz + Miete) unterschieden. Das ALG I erhalten alle, die in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, das heißt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Alle anderen erhalten den Regelsatz und Mietzuschuss (auch Wohngeld genannt). Es gibt in Deutschland 6 verschiedene Regelsätze, welche jedes Jahr angepasst werden. Oben ist eine Übersicht zu finden. Auch Selbstständige können bei geringen Einnahmen eine Aufstockung durch Hartz IV beantragen. Studenten und Schüler wenden sich dagegen eher an das BAföG-Amt.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Grundsätzlich hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgeblich davon ab, ab man für den Bezug von ALG I oder II berechtigt ist.
Beim ALG II Rechner sind Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und dem Netto-Einkommen erforderlich. Somit ist das ALG II maßgeblich von diesen Faktoren abhängig. Der Arbeitslosengeld II Rechner ermittelt den monatlichen Bedarf und die zustehende Leistung. Kinder und junge Erwachsene mit eigenem Erwerbseinkommen, die ihren Bedarf (Regelsatz, Anteil Unterkunftskosten) decken können aus der Bedarfsgemeinschaft der Arbeitslosengeld 2 Empfänger fallen. Hier ein aus unserer Sicht empfehlenswerter ALG II Rechner:
http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld2.html
Beim ALG I Rechner spielt vor allem der Bruttolohn und die Steuerklasse eine Rolle. Grob gesagt erhält man 60 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes an Arbeitslosengeld. Falls man für mindestens ein Kind Kindergeld erhalten hat, sind es sogar 67 Prozent vom Nettoverdienst.
Diesen ALG I Rechner können wir empfehlen:
http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld1.html

Wie teuer darf die Hartz 4 Wohnung sein?

Von den Städten und Gemeinden werden sog. Mietspiegelwerte herausgegeben und bestimmte Preisspannen je m² Wohnfläche. Diese m² sind auch die Grundlade dafür, was eine Wohnung kosten darf, damit die Kosten in voller Höhe vom Staat übernommen werden. Neben der Kaltmieten übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom. Neben dem m²-Preis gibt es bestimmte Größen der Wohnungen, die nicht überschritten werden dürfen (1 Person bis 50 qm, 2 P. bis 60 qm, 3 P. bis 80 qm und 5 P. bis 90 qm).

Wird das Arbeitslosengeld versteuert?

Das Arbeitslosengeld selbst ist in der Regel eine steuerfreie Leistung und unterliegt damit keiner Einkommensteuer. Indirekt kann aber das Arbeitslosengeld I (nicht ALG II) zu einer höheren Gesamtsteuerlast führen, da sich die Gesamteinkünfte eines Haushalts am Ende des Jahres dadurch erhöhen und es nach einer Einkommenssteuererklärung zu einer Steuermehrbelastung kommen kann.

Wie lange hat man Anspruch auf ALG I und HARTZ IV?

Für HARTZ IV gibt es keine festgelegte Höchstdauer. Der Anspruch auf ALG I hängt vom Alter und von der vorherigen Beschäftigungsdauer ab. Maximal aber wird ALG I für zwei Jahre gewährt.

Was darf man bei Hartz 4 dazuverdienen?

ALG I-Empfänger dürfen (Stand 2016) zusätzlich 165 EUR monatlich ohne Kürzungen der Leistungen hinzuverdienen. Beim ALG II / HARTZ IV sind es 100 EUR monatlich.

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