Ein wichtiges Thema in der Prüfung vor der IHK können die Rechtsformen von Unternehmen sein. Du solltest die Definition kennen und in der schriftlichen Prüfung in der Lage sein, eine Rechtsformen Tabelle zu erstellen. Mit Übungen online kannst du dich auf die Abschlussprüfung vorbereiten.
Rechtsformen einfach erklärt
- Verein
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Partnerschaft
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
- Regiebetriebe
- Eigenbetriebe
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- öffentliche Stiftungen
unterschieden.
Bei den Rechtsformen im öffentlichen Recht reicht eine Nennung in der Prüfung aus. Eine Definition ist nicht erforderlich.
Personengesellschaften mit Erklärung
1. Ein Verein ist eine freiwillige Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Beispiel: Fußballverein
2. Eine GbR ist die einfachste Form von Personengesellschaften und kann ohne Startkapital gegründet werden. Sie wird meistens genutzt, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird.
Beispiel: Gemeinschaftspraxis von Ärzten
3. Die OHG wird auf der Grundlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages von zwei oder mehr Personen gegründet, um Handel zu betreiben. Die Gründung ist ohne Startkapital möglich. Die Eintragung in das Handelsregister ist erforderlich. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen.
Beispiel: Modeboutique, die von zwei Freundinnen gegründet wird
4. Eine KG wird zumeist gegründet, wenn ein Gründer führend ist und zusätzliche Gesellschafter nur ihr Kapital einbringen. Zur Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Eine Eintragung in das Handelsregister ist notwendig. Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung, während die Kommanditisten, die ihr Kapital eingebracht haben, nur ein Kontrollrecht haben. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen, während die Kommanditisten lediglich ihre Einlagen verlieren können.
Beispiel: Ein Tischler ist der Komplementär und Geschäftsführer, während zwei seiner wichtigsten Mitarbeiter Kapital einbringen und Kommanditisten sind.
Partnerschaft und EWIV sind selten und werden bei den Aufgaben nicht mit einer Erklärung verlangt.
Kapitalgesellschaften mit Erklärung
5. Die Rechtsform einer AG eignet sich für große und etablierte Unternehmen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der notariell beurkundet wird. Das Mindestkapital liegt bei 50.000 Euro. Eine AG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Der Vorstand führt die Geschäfte der AG. Er wird vom Aufsichtsrat kontrolliert. Alle Aktionäre dürfen an der Hauptversammlung teilnehmen. Als juristische Person haftet die Aktiengesellschaft mit ihrem gesamten Unternehmensvermögen. Die Aktionäre haften mit ihren Einlagen.
6. Eine KGaA ist selten und wird in der Prüfung nicht detailliert abgefragt. Als Mindestkapital sind 50.000 Euro für die Gründung erforderlich. Die Kommanditaktionäre haften mit ihren Einlagen.
7. Für die Gründung einer GmbH ist ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich. Die GmbH kann von einer Person gegründet werden, doch können beliebig viele Personen als Gesellschafter auftreten. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Davon müssen mindestens 12.500 Euro vor der Eintragung in das Handelsregister eingezahlt sein. Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Unternehmensvermögen. Die Gesellschafter können ihre Einlagen verlieren.
8. Eine SE ist selten. Eine Definition wird nicht verlangt.
Fazit: Rechtsformen solltest du kennen
Bei der Abschlussprüfung vor der IHK solltest du die Rechtsformen von Unternehmen kennen. Du solltest über das Mindestkapital und über die Haftung Bescheid wissen. Mit verschiedenen Übungen kannst du dich auf die Prüfung vorbereiten.
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