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§11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen für den Hundetrainer

Steigere deine Chancen bei der Hundetrainer Prüfung §11 erheblich durch unseren Online-Testtrainer.

§11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen Hund – Übungsaufgaben zur optimalen Vorbereitung auf die Hundetrainer Prüfung
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ISBN: 9783985258833
SKU 4260568555886 Kategorie Tag

Das sagen unsere Kunden

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§11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen Hundetrainer – Jetzt mit Online Testtrainer üben

Möchtest du als Hundetrainerin oder Hundetrainer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anleiten? Dann benötigst du gemäß §11 Abs. 1 Nr. 8f des Tierschutzgesetzes eine bestimmte Erlaubnis. Hierfür musst du die spezielle Hunde Sachkundeprüfung nach §11 absolvieren. Unser Online-Testtrainer mit zahlreichen §11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen, welche an die originalen Prüfungsaufgaben angelehnt sind, bereitet dich perfekt vor.

 

Was ist in dem Paket enthalten?

  • Vielzahl an Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung für eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG
  • Zahlreiche interaktive Übungsaufgaben, Lösungen und Insidertipps
  • Zugriff auf die Plakos App & unsere Online-Lernplattform

 

Kursinhalte:

  • Allgemeines zur Sachkundeprüfung §11 Tierschutzgesetz
  • Anatomie, Physiologie und Verhaltenskunde
  • Aufzucht, Fütterung, Haltung & Erziehung
  • Erkrankungen und die medizinische Prophylaxe/Versorgung
  • Fachliche Kenntnisse über tierschutzrechtliche und sonstige Bestimmungen
  • Prüfungsinformationen und Prüfungssimulation
  • Informationen für die Zeit nach der Prüfung und Abschlusszertifikat

 

Was ist der Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz?

Das gewerbsmäßige Ausbilden von Tierhaltern und Hunden ist nach § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis professioneller, sachkundiger und tierschutzgerechter Ausbildung von Hunden und Befähigung für die Anleitung von Mensch-Hund-Teams.

Hundetrainer Prüfung

Die Veterinärämter sind als Behörden für die Überprüfung und Ausstellung des § 11-Nachweises zuständig und stehen als erste Ansprechpartner rund um die Sachkundeprüfung nach §11 zur Verfügung. Für die Zuständigkeit des Veterinäramts ist der Wohnort des Prüflings entscheidend. Manche Ausbildungsinstitute bieten die Teilnahme an einer hauseigenen Abschlussprüfung an, die unter Umständen von dem jeweiligen Veterinäramt als Sachkundenachweis an

erkannt wird. Möglicherweise wird aber auch ein anderer Nachweis durch die Behörde selbst oder ggf. unter Hinzuziehung eines Veterinärs/Tierarztes gefordert.

Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor der Prüfung Kontakt zu dem zuständigen Veterinäramt aufzunehmen, um die dortigen Anforderungen an die Hunde Sachkundeprüfung nach §11 abzuklären. Die Tierärztekammern der Bundesländer können unter Umständen mit weiteren Informationen zur Zertifizierung von angehenden Hundetrainer/innen dienen.

 

Was muss ich bei der Sachkundeprüfung nach §11 TierSchG beachten?

Voraussetzungen:

Neben den vom zuständigen Veterinäramt vorgegebenen Anforderungen an die Prüfung musst du in der Regel weitere Voraussetzungen erfüllen, um den §11- Nachweis zu erhalten. Dazu gehören meist eine abgeschlossene Ausbildung und eine nachgewiesene berufliche Erfahrung im Bereich Hundetraining, zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Praktikumsstunden in einer Hundeschule.

Anmeldung:

Für die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG musst du dich bei der zuständigen Behörde anmelden und die Ausstellung schriftlich beantragen. Hierfür sind ggf. Gebühren zu entrichten. Informiere dich am besten rechtzeitig und reiche den Antrag frühzeitig ein, damit die Bearbeitung nach Bestehen der Prüfung schnellstmöglich erfolgen kann.

Dokumentation:

Möglicherweise musst du bei der Antragstellung eine schriftliche Dokumentation einreichen, in der du deine praktischen Erfahrungen im Hundetraining darlegst. Diese kann beispielsweise aus Praktikumsnachweisen bestehen. Auch das Abschlusszertifikat der Hundetrainer-Ausbildung muss bereitgestellt werden.

Nachweis über Zuverlässigkeit:

Oft ist es erforderlich, dass du einen Nachweis über deine Zuverlässigkeit erbringst, beispielsweise durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Abschluss und Zertifikat:

Nach erfolgreicher Durchführung aller Prüfungsteile erhältst du in der Regel ein Zertifikat oder eine Bescheinigung, die deine Sachkunde als Hundetrainer gemäß §11 bestätigt.

 

Wie ist die Prüfung genau aufgebaut?

Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die Anforderungen an die Prüfung und die Ausstellung der Erlaubnis nach §11 TierSchG sind je nach Bundesland bzw. Wohnort des Prüflings unterschiedlich. Genaue Informationen können wir zu dem individuellen Prüfungsablauf und -umfang daher nicht geben, jedoch möchten wir beispielhaft darstellen, wie eine Prüfung im Einzelfall aussehen kann.

 

Theoretische Prüfung – Hunde Sachkundeprüfung nach §11 

Die theoretische Prüfung dient zur Überprüfung der lerntheoretischen Grundlagen und des Fachwissens. In der Regel wird dieser Prüfungsteil als Multiple-Choice-Test durchgeführt und dauert bis zu 180 Minuten. Eine Durchführung kann digital oder in Papierform möglich sein. Wir haben für dich mögliche wichtige Prüfungsinhalte zusammengefasst und Themen zur Vorbereitung zusammengestellt. In der Prüfungssimulation dieses Kurses findest du alle Themen gemischt vor. Fällt dir ein Thema schwer, kannst du es in diesem Kurs gesondert noch einmal anschauen und durcharbeiten.

Folgende Themen können in der theoretischen Prüfung vorkommen:

  • Ethologie, Rasse- und Verhaltenskunde
  • Kommunikation und Ausdrucksverhalten
  • Ausbildung, Erziehung & Lerntheorie
  • Angst und Aggression
  • Gesundheit, Ernährung und Biologie
  • Haltung, Pflege und Hygiene
  • Rechtliche Grundlagen

 

Je nach Anforderung an die theoretische Sachkundeprüfung muss eine bestimmte Mindestpunktzahl zum Bestehen erreicht werden. Meist liegt diese im Bereich von 80-82% der möglichen Gesamtpunktzahl.

 

Praktische Prüfung – Hunde Sachkundeprüfung nach §11 

Die praktische Prüfung dient zur Überprüfung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und kann unterschiedlich aufgebaut sein. Meist setzt sich die praktische Prüfung aus einer Trainingseinheit, wie die Anleitung eines Mensch-Hund-Teams oder die Anleitung einer Gruppenstunde, sowie einem darauf folgenden Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss zusammen. Die gesamte Dauer umfasst normalerweise bis zu 60 Minuten.

In der Regel wird dieser Prüfungsteil vor Ort unter Anwesenheit eines Prüfungsausschusses durchgeführt. Es ist ggf. möglich und für die spätere Erlaubniserteilung des Veterinäramts erforderlich, dass die Prüfung unter Anwesenheit eines Veterinärs/Tierarztes, abgelegt wird.

Mögliche Inhalte bzw. Themen für die Durchführung der praktischen Prüfung mit einem Mensch- Hund-Team haben wir nachfolgend aufgelistet:

  • Leinenführigkeit
  • Maulkorbgewöhnung
  • Sitz/Platz/Steh auf Distanz oder aus der Bewegung
  • Rückruftraining
  • Deckentraining
  • Aufbau eines sekundären positiven Verstärkers
  • Trick üben (z.B. Rolle machen oder Slalom durch die Beine)
  • Einsteigen ins Auto

 

In dieser Praxissimulation sind mehrere Faktoren für das Bestehen der Prüfung entscheidend. Zum einen ist der Aufbau und die Durchführung der praktischen Trainingseinheit ausschlaggebend. Des Weiteren gibt es Kriterien, die zum Nicht-Bestehen der Prüfung führen können und somit unbedingt vermieden werden sollten. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Maßgebliche Fehldiagnosen
  • Komplett fehlende Anamnese
  • Tierschutzwidriges Verhalten sowie die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör
  • Unangemessene Aggressionen gegen den Hund oder Gefährdung anderer Hunde, Menschen und Hundehalter
  • Starkes wiederholtes Reißen an Leine/Halsband oder Hochziehen am Halsband
  • Unkenntnis über die Kriterien und Auswirkungen beim Einsatz von positiver Strafe
  • Nichterkennen von extremen Stressanzeichen des Hundes

 

Das anschließende Fachgespräch kann thematisch auf die zuvor gezeigte Trainingseinheit aufbauen, jedoch ist auch ein breitgefächertes Gespräch möglich. Neben fachlichen und rechtlichen Themen ist zum Beispiel auch die Befragung zu Hilfsmitteln im Hundetraining, wie Clicker oder Maulkorb, als Gesprächsthema denkbar.

Erkundige dich rechtzeitig bei dem Prüfungsinstitut über die Rahmenbedingungen und Inhalte der abzulegenden Prüfung. Wie eingangs erwähnt, sollte zusätzlich unbedingt vorab Kontakt zu dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden, um die spätere Anerkennung der Prüfung abzuklären.

Abschließende Tipps zur Prüfungsvorbereitung

Es ist wichtig, dass du dich vor der theoretischen und praktischen Prüfung ausreichend vorbereitest und praktische Erfahrung im Hundetraining sammelst. Du solltest in der Lage sein, deine Kenntnisse und Fähigkeiten zu demonstrieren und die Aufgaben gemäß den Anforderungen der Prüfungsstelle umzusetzen.

Die Sachkundeprüfung nach §11 Tierschutzgesetz ist ein wichtiges Dokument, dass dich dazu befähigt Hunde gewerblich auszubilden oder sie zu betreuen. Wenn du dich auf deine Sachkundeprüfung vorbereiten möchtest empfehlen wir dir unseren interaktiven Online Testtrainer mit zahlreichen §11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen mit Lösungen.

Unser Testtrainer ist stark an die Fragen in der echten Prüfung angelehnt und gibt dir einen sehr guten Eindruck von den Prüfungsinhalten.

Solltest du noch weitere Fragen haben, wende dich gern an unseren netten Support unter support@plakos.de.

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2 Bewertungen für §11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen für den Hundetrainer

  1. Anne Schrodt

    Ich habe die theoretische Prüfung bestanden. Jetzt suche ich geeignete Videos für den 2. Teil der Prüfung, Videoanalysen. Können Sie da geeignetes Material zur Vorbereitung anbieten? Viele Grüße Anne Schrodt

  2. Klára Dombai-Borbás

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