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Vertragsarten IHK Prüfung – IHK Abschlussprüfung Prüfungsvorbereitung kostenlos

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Bei der Abschlussprüfung vor der IHK solltest du dich mit Vertragsarten auskennen und zu jeder Vertragsart ein Beispiel bringen können. Du solltest die Definition für die jeweilige Vertragsart kennen. Mit Übungen online kannst du dich auf die verschiedenen Aufgaben in der Prüfung vorbereiten.

Die verschiedenen Vertragsarten im Überblick

Es gibt eine Vielzahl von Vertragsarten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind und für die unterschiedliche Formvorschriften gelten. Hier sind die Vertragsarten im Überblick mit der zugehörigen Definition:

Kaufvertrag nach § 433 BGB

Der Kaufvertrag regelt die Übereignung und Übergabe einer Sache durch den Verkäufer an den Käufer. Der Käufer ist zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Damit ein Kaufvertrag wirksam zustande kommt, sind ein Angebot und die Annahme des Angebots erforderlich.
Für den Kaufvertrag ist keine Form notwendig.
Beispiel: Kaufvertrag für ein Auto

Tauschvertrag nach § 480 BGB

Die beiden Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Übertragung von Vermögensgegenständen.
Für den Tauschvertrag gilt keine Formvorschrift.
Beispiel: Tausch eines Mountainbikes gegen ein Mofa

Darlehensvertrag nach § 488 BGB

Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber zur Zahlung des vereinbarten Geldbetrags an den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer bestimmten Frist den Geldbetrag mit den vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen.
Ein Darlehensvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Beispiel: Darlehensvertrag über 10.000 Euro für den Kauf eines Autos

Schenkungsvertrag nach § 516 BGB

Bei einem Schenkungsvertrag vereinbart eine Person die unentgeltliche Übertragung eines Vermögensgegenstandes an eine andere Person. Die andere Person muss der Schenkung zustimmen.
Eine notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags ist sinnvoll. Der Vertrag kommt bei Formmangel auch zustande, wenn die Schenkung erfolgt.
Beispiel: Schenkung eines Autos

Mietvertrag nach § 535 BGB

In einem Mietvertrag vereinbart der Vermieter die Überlassung einer Mietsache auf Zeit an den Mieter. Der Mieter muss dafür die vereinbarte Miete zahlen.
Ein Mietvertrag kann formfrei abgeschlossen werden. Eine Besonderheit gilt bei einem Vertrag über die Wohnungsmiete. Liegt nach einem Jahr nicht die Schriftform vor, gilt der Mietvertrag als zeitlich unbefristet. Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnungsmiete bedarf der Schriftform.
Ein Beispiel für den Mietvertrag kann nicht nur die Wohnungsmiete sein. Ein Mietvertrag kann auch für einen bestimmten Zeitraum für ein Auto abgeschlossen werden.

Pachtvertrag nach § 581 BGB

Bei einem Pachtvertrag vereinbart der Verpächter die Überlassung einer Sache an den Pächter gegen Entgelt (Pacht). Der Pächter muss die Pacht zahlen und darf die Erträge behalten.
Der Pachtvertrag bedarf keiner Form.
Beispiel: Ein Gartengrundstück mit Obstbäumen wird verpachtet. Der Pächter darf das Obst ernten und behalten.

Leihvertrag nach § 598 BGB

Bei einem Leihvertrag ist der Verleiher verpflichtet, dem Entleiher über einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich eine Sache zum Gebrauch zu überlassen. Der Entleiher verpflichtet sich, innerhalb des vereinbarten Zeitraums die entliehene Sache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Ein Leihvertrag ist formlos gültig.
Beispiel: Die Tochter darf das Auto der Mutter unentgeltlich benutzen.

Sachdarlehensvertrag nach § 607 BGB

Bei einem Sachdarlehensvertrag überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensgeber die vereinbarte Sache. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber ein Darlehensentgelt und die Sache in der gleichen Güte, der gleichen Art und der gleichen Menge zurückzugeben.
Der Sachdarlehensvertrag kann formlos abgeschlossen werden.
Beispiel: Der Nachbar leiht sich von deiner Mutter zwei Päckchen Kaffee. Er muss ihr zwei Päckchen Kaffee der gleichen Sorte und ein geringes Entgelt zurückgeben.

Dienstvertrag nach § 611 BGB

In einem Dienstvertrag verpflichtet sich eine Person, einen bestimmten Dienst gegen eine Vergütung zu leisten.
Der Dienstvertrag bedarf selbst keiner Schriftform, doch bedarf die Kündigung des Dienstvertrages der Schriftform.
Beispiel: Arbeitsvertrag.

Werkvertrag nach § 631 BGB

In einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer, ein mangelfreies Werk herzustellen. Der Besteller ist zur Abnahme und zur Bezahlung des Werkes verpflichtet.
Der Werkvertrag kann formfrei abgeschlossen werden.
Beispiel: Eine Baufirma verpflichtet sich zum Bau eines Hauses, das der Bauherr bezahlt.

Tipp
Um die IHK Aufgaben gut zu bewältigen, solltest du dich mit den entsprechenden Übungen vertraut machen. Du lernst die Erklärung und ein Beispiel.
Fazit: Vertragsarten einfach erklärt
In der Prüfung vor der IHK solltest du die verschiedenen Vertragsarten kennen. Du solltest jeweils eine Definition und ein Beispiel bringen. Es ist sinnvoll, wenn du auch die Formvorschriften für die Vertragsarten kennst.


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