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Geschäftsfälle buchen (IHK Prüfungsvorbereitung)

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Prüfungsvorbereitung IHK Prüfung: Geschäftsfälle buchen

Die meisten Unternehmen unterliegen der sogenannten Buchführungspflicht. Das heißt, die jeweiligen Geschäftsvorfälle müssen sachlich und summarisch richtig verbucht werden. Dabei sind die GoB – die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung – zu beachten. Heute nutzen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmer oft spezielle Software-Lösungen, die die Buchführung und damit auch die Verbuchung der Geschäftsvorfälle übernehmen. Dennoch muss natürlich der Unternehmer die Verantwortung für die Buchungen tragen. Deshalb ist das Rechnungswesen ein wesentlicher Bestandteil von zahlreichen Ausbildungen. Das bedeutet: Das Buchen von Geschäftsvorfällen wird auch in der IHK-Prüfung verlangt – natürlich bei den kaufmännischen Berufen, aber auch bei den Handwerksberufen.

Geschäftsfälle buchen: Kontenrahmen und Kontenplan

Jedes Unternehmen und jede Branche ist anders. Das bedeutet, dass auch die Geschäftsvorfälle unterschiedlich sein können. Es werden also zahlreiche Konten angesprochen. Der Kontenrahmen ist eine Sammlung der typischen Konten. Natürlich braucht kein Unternehmen alle diese Konten. Deshalb wird ein individueller Kontenplan erstellt, der die benötigten Konten enthält.

Welche Konten gibt es?

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Kategorien von Konten – die Bestands- und die Erfolgskonten. Bestandskonten erfassen Zugänge und Abgänge, die nichts mit dem betrieblichen Erfolg zu tun haben. Ein Beispiel: Das Unternehmen verbucht den Zugang einer gekauften Maschine. Erfolgskonten beeinflussen dagegen direkt den Unternehmenserfolg, weil sie direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen werden. Zwei typische Beispiele sind Umsatzerlöse (Ertragskonto) oder Lohnzahlungen (Aufwandskonto).

Die Soll- und Habenseite von Konten

Wie die klassische Bilanz hat auch jedes Konto eine Haben- und Sollseite. Sie werden auch Aktiv- und Passivseite genannt. Diese beiden Seiten müssen auch bei jeder einzelnen Buchung ausgeglichen sein. Das bedeutet im Klartext: Die Beträge, die ein Geschäftsvorfall auslöst, betreffen Soll und Haben in gleicher Höhe. Auch hier ein Beispiel: Das Unternehmen kauft einen neuen LKW für seinen Fuhrpark. Der Kaufpreis wird per Banküberweisung bezahlt. Die Habenseite wird dann beispielsweise um 100.000 Euro Fuhrpark und 19.000 Vorsteuer angesprochen, die Sollseite – in diesem Fall die Bank – erhält die Buchungssumme von 119.000 Euro.

Der Buchungssatz lautet also: “Fuhrpark 100.000, Vorsteuer 19.000 an Bank 119.000.”

Gut zu wissen: Es werden einfache und zusammengesetzte Buchungssätze unterschieden.

Diese Beispiele demonstrieren dies:

Bank an Kasse (= einfacher Buchungssatz)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse und berechnete Mehrwertsteuer ( =zusammengesetzter Buchungssatz aus den beiden Buchungssätzen “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse” und “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an berechnete Mehrwertsteuer”)

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