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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – Checkliste zu Voraussetzungen

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Mit dem Beginn der Ausbildung erhalten viele junge Menschen erstmals ein Gehalt. Nicht selten fällt dieses jedoch eher knapp aus. Dies wird besonders dann zu einem Problem, wenn die Auszubildenden nicht mehr zu Hause wohnen. In solchen Fällen kann man sich durch die Berufsausbildungsbeihilfe finanzielle Unterstützung holen. Ein Antrag wird allerdings nur bewilligt, wenn man ein paar Voraussetzungen erfüllt und alle notwendigen Unterlagen bei der Antragsstellung einreicht.

Die Voraussetzungen

Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich zunächst vor allem an Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb zu weit vom Haus der Eltern entfernt liegt, sodass sie eine eigene Wohnung benötigen. Auch wenn dies nur für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Fall ist, kann man einen Antrag für die BAB stellen. Als berechtigter Grund für eine eigene Wohnung gilt, wenn der Weg zur Ausbildungsstätte mit der günstigsten Verkehrsanbindung größer als zwei Stunden ausfällt. Dabei werden der Hin- und der Rückweg zusammengerechnet.

Die Regel für das Wohnen im heimischen Elternhaus gilt allerdings nicht mehr, sobald die Auszubildenden mindestens 18 Jahre alt sind. Wer als volljährig gilt, verheiratet ist oder mindestens ein Kind hat, darf die Berufsausbildungsbeihilfe mit allen Unterlagen beantragen, wenn er oder sie in der Nähe der Eltern wohnt. Eine Altersgrenze existiert für den Antrag nicht. Es spielt also keine Rolle, ob man noch minderjährig oder schon 25 Jahre alt ist, wenn man BAB beantragen möchte. Allerdings wird in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Wer eine zweite Ausbildung beginnt, nachdem schon eine Lehre abgeschlossen oder abgebrochen wurde, erhält nur in Ausnahmen eine Förderung. Durch diese Regelung erübrigt sich eine Altersgrenze.

Wichtig ist zudem, dass es sich nicht um eine rein schulische Ausbildung handelt. In solchen Fällen ist das BAföG zuständig und nicht die Berufsausbildungsbeihilfe. Im Gegenzug kann man bei einem dualen Studium durchaus Unterstützung durch die BAB beantragen. Allerdings erhält man nur eine der beiden Hilfen. Wer bereits BaföG-Empfänger ist, kann nicht noch zusätzlich die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist jedoch die bessere Wahl, da man sie im Gegensatz zum BaföG auch nicht in Teilen zurückzahlen muss.

Die Auszahlung

Die Ziele der Berufsausbildungsbeihilfe sind die generelle Förderung und Unterstützung von Auszubildenden. Dementsprechend wird die Unterstützung wie ein Gehalt oder das BAföG zum Monatsanfang gezahlt. Die Förderungsdauer erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Lehrzeit. Ein bewilligter Antrag gilt aber zunächst nur für 18 Monate bei einer Ausbildung und für 12 Monate für alle anderen Maßnahmen. Sollte die Ausbildung länger dauern, muss man entsprechend rechtzeitig einen neuen Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen einreichen.

Höhe der Förderung

Wie groß die Auszahlung in jedem Monat ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal wird das verdiente Gehalt angerechnet. Je mehr man bei seiner Ausbildung verdient, desto geringer ist am Ende die Berufsausbildungsbeihilfe. Die Gehälter der Eltern wirken sich ebenfalls auf die Auszahlung aus. Hier existieren bestimmte Freibeträge, sobald das Elterngehalt diese übersteigt, reduziert dies die Berufsausbildungsbeihilfe. Gleiches gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Beispielrechnung

Um den die Auszahlung für einen Auszubildenden zu ermitteln, muss man zunächst einmal den Bedarf errechnen. Als Beispiel dient die 16-jährige Elli, die ledig ist und noch bei ihren Eltern in Magdeburg wohnt. Eine Ausbildung findet Elli in Dresden, wo sie ein Zimmer für 260 Euro im Monat anmietet. Die Ausbildungsentschädigung beträgt 400 Euro im Monat.

Bedarfsrechnung

  • Grundbedarf: 372 Euro
  • Pauschale für die Miete: 166 Euro
  • Mietzuschlag (da die Mietkosten mehr als 166 Euro betragen): 84 Euro
  • Bedarf für Arbeitskleidung: 13 Euro
  • Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr: 50 Euro
  • Bedarf für Familienheimfahrt im Monat: 20 Euro
  • Gesamtbedarf: 705 Euro

Nach dem Bedarf wird im nächsten Schritt ein Blick auf die Ausbildungsentschädigung und das Gehalt der Eltern geworfen.

Einkommen von Elli

  • Vergütung: 400 Euro
  • Freibetrag, weil Elli nicht im Elternhaus wohnt: -62 Euro
  • Summe des anzurechnenden Einkommens: 338 Euro

Einkommen der Eltern

  • Elterneinkommen: 2700 Euro
  • Grundfreibetrag: -1715 Euro
  • Freibetrag, da Elli nicht im Elternhaus wohnt: -607 Euro
  • Einkommen der Eltern nach den Freibeträgen: 378 Euro
  • Davon werden 50 Prozent angerechnet: 189 Euro

Zum Abschluss werden die Einkommenszahlen von Elli und ihren Eltern vom Gesamtbedarf abgezogen. Die verbleibende Summe ist die Berufsausbildungsbeihilfe für die 16-Jährige.

  • Gesamtbedarf: 705 Euro
  • Ellis anzurechnendes Einkommen: -338 Euro
  • Anzurechnendes Einkommen der Eltern: -189 Euro
  • Berufsausbildungsbeihilfe: 178 Euro

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag

Die Unterlagen für den Antrag erhält man unter www.arbeitsagentur.de, persönlich bei der jeweiligen Agentur für Arbeit oder telefonisch unter 08004555500 (kostenfrei). Allerdings reicht nicht nur der Antrag, man muss auch selbst zusätzliche Unterlagen beilegen. Dazu gehörenein unterschriebener Ausbildungsvertrag, der Mietvertrag und ein Einkommensnachweis der Eltern oder des Partners aus dem Vorjahr. Nur wenn die Unterlagen vollständig sind, hat er Antrag Erfolgsaussichten.

Sonderfälle

Die Ziele der Berufsausbildungsbeihilfe sind es, Auszubildenden mit geringen Löhnen unter die Arme zu greifen. Im Falle von Menschen mit einer Behinderung gilt dies besonders, weshalb hier besondere Regelungen greifen. Auch EU-Ausländer und Flüchtlinge sind unter gewissen Umständen nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist das Einreichen alle wichtigen Unterlagen.

 

 

 

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