Abgrenzungsrechnung mit Ergebnistabelle – Präsentation
Du willst wissen, wie du dein Betriebsergebnis mit Hilfe der Abgrenzungsrechnung sowie einer Ergebnistabelle ermittelst? Dann schaue dir dieses Video dazu an:
Was bedeutet “Abgrenzungsrechnung”?
Die Abgrenzungsrechnung ist ein wichtiges Instrument der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung, kurz KLR. Durch die Abgrenzungsrechnung können Unternehmen dank des Zahlenmaterials aus der Finanzbuchhaltung die betrieblichen Kosten und Leistungen sowie das Betriebsergebnis ermitteln.
Nach der Theorie folgt die Praxis:
Mit einer Ergebnistabelle werden wir nun gemeinsam eine Abgrenzungsrechnung vornehmen und somit aus dem Unternehmensergebnis das Betriebsergebnis ermitteln.
Die Ergebnistabelle
Die Ergebnistabelle in der Kosten- und Leistungsrechnung ist eine wichtige Vorlage für die Abgrenzungsrechnung. Diese funktioniert im Grunde wie ein Trichter. Das Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung, kurz FiBu, wird in die Ergebnistabelle gekippt. Neutrale Aufwendungen und Erträge werden von den Kosten und Leistungen gefiltert. So bleiben am Ende die betriebsnahen Kosten und Leistungen übrig. Auf diesem Weg erhalten wir das Betriebsergebnis.
Bei der Ergebnistabelle gehen wir somit je Position von links nach rechts vor und prüfen jeweils, ob die Position in die neutralen Aufwendungen fällt oder nicht.
Hier findest du die Excel Datei als Vorlage mit einer Ergebnistabelle zur Ermittlung vom Betriebsergebnis aus dem Video:
Aufgabe: Betriebsergebnis anhand einer Ergebnistabelle ermitteln
Kommen wir nun zum spannenden Teil: Wir erstellen unsere eigene Abgrenzungsrechnung anhand der vorliegenden Ergebnistabelle.
Vor uns haben wir das Zahlenmaterial aus dem Unternehmensergebnis einer Medienagentur.
Alle Aufwendungen und Erträge sind hier aus der Gewinn und Verlustrechnung, kurz G&V, in unserer Tabelle übertragen worden.
Auf der Seite der Aufwendungen steht ein Saldo von 13.000 €. Somit haben wir einen Ertrag, sprich einen Gewinn, in Höhe von 13.000 € erwirtschaftet.
Daneben sehen wir zwei Spalten für unternehmensbezogene Abgrenzungen. Darunter verstehen wir alle Aufwendungen und Erträge, die zum einen betriebsfremd, sprich nichts mit dem eigentlichen Geschäftszweck zu tun haben und zum anderen periodenfremd sind. Periodenfremd bedeutet, dass diese Aufwendungen entweder nicht in unsere eigentliche Abrechnungsperiode fallen oder außerordentlich sind und somit nicht im normalen Geschäftsbetrieb anfallen.
Darauf folgen zwei Spalten für die betriebsbezogene Abgrenzung. Dort können die einzelnen Positionen kostentechnisch anders betrachtet werden. Sprich, es können keine kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Hier haben wir in der Aufgabenstellung die kalkulatorischen Zinsen mit 50.000 € sowie kalkulatorische Abschreibung auf Sachanlagen mit 45.000 € angegeben.
Nun gehen wir jede einzelne Position Schritt für Schritt durch und prüfen, ob es sich um betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Position oder um kalkulatorische Kosten handelt, die in diesem Fall anders betrachtet werden müssen.
Die erste Position heißt Umsatzerlöse. Umsatzerlöse sind unsere geregelten Einkünfte aus dem eigentlichen Geschäftszweck. Bei unserer Agentur wären das beispielsweise Einnahmen aus Dienstleistungsverträgen. Diese sind nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd und auch nicht außerordentlich. Es gibt auch keine kalkulatorischen Kosten, die angesetzt werden. Somit fallen die Umsatzerlöse direkt in unsere Betriebsergebnisrechnung.
Anders sieht es bei Pachten aus Grundstücken aus. Diese Erträge haben nichts mit unserer eigentlichen Betriebsleistung zu tun. Somit bleiben die 15.000 € für Pachten aus Grundstücken unter Erträge in der unternehmensbezogenen Abgrenzung hängen.
Auch Wertpapierverkäufe haben nichts mit unserer eigentlichen Betriebsleistung zu tun und bleiben ebenfalls in der unternehmensbezogenen Abgrenzung hängen.
Aufwendungen für Rohstoffe sind in der Regel betriebsbedingt. Sie sind nicht periodenfremd, auch nicht außerordentlich und werden kalkulatorisch nicht anders betrachtet. Diese werden somit direkt in die Betriebsergebnisrechnung übernommen. Das Gleiche geschieht mit Aufwendungen für Betriebsstoffe, mit Löhnen und Gehältern, mit Werbekosten und mit den Mietaufwendungen.
Spenden gehören hingegen zu unternehmensfremden Aufwendungen und werden deshalb in der unternehmensbezogenen Abgrenzung erfasst.
Abschreibungen auf Sachanlagen sind in der FiBu mit 25.000 € erfasst. Für die KLR haben wir eine Angabe von 45.000 € als kalkulatorische Abschreibung auf Sachanlagen. Somit erfassen wir unter betriebsbezogene Abgrenzung die 25.000 € als Aufwendungen und die 45.000 € sowohl unter verrechnete Kosten als auch in der Betriebsergebnisrechnung.
Das Gleiche geschieht mit Zinsaufwendungen. In der FiBu sind 35.000 € als Zinsaufwendungen angegeben. Diese erfassen wir unter betriebsbezogene Abgrenzung. Für die Betriebsergebnisrechnung haben wir kalkulatorische Zinsen in Höhe von 50.000 € angegeben. Diese werden sowohl unter verrechnete Kosten mit 50.000 € als auch unter Kosten in der Betriebsabrechnung erfasst.
Die angegebenen Versicherungsleistungen sind periodenfremd und fallen somit unter die unternehmensbezogene Abgrenzung. Abschreibungen auf Finanzanlagen sind in der Regel betriebsfremd. Diese fallen ebenfalls unter Aufwendungen der unternehmensbezogenen Abgrenzung.
Kontrolle und Fazit
Zum Abschluss gleichen wir die Salden aus dem neutralen Ergebnis summiert mit dem Betriebsergebnis und mit dem Gesamtergebnis ab. Wir stellen fest, dass auf beiden Seiten jeweils 13.000 € als Überschuss übrig bleiben, wobei das eigentliche Betriebsergebnis negativ ist. Nur durch ein höheres positives, neutrales Ergebnis wird somit ein Unternehmensgewinn ermöglicht.
Was hast du gelernt? Du kannst nun anhand einer Ergebnistabelle aus der Finanzbuchhaltung das Betriebsergebnis ermitteln.