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Beliebte Themen rund um den MwSt-Rechner
- Wie berechnet man die Mehrwertsteuer beim Kauf?
- Wie wird die Mehrwertsteuer herausgerechnet?
- Wie muss man die Mehrwertsteuer runden?
- Wann wird mit 7 und 19 Prozent MwSt gerechnet?
- Wann wurde die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht?
- Wohin fließt die Mehrwertsteuer?
- Ist Umsatzsteuer immer gleich Mehrwertsteuer?
- Welcher MwSt-Satz gilt bei Getränken?
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer beim Kauf? – Die Formel
Grundsätzlich muss immer mindestens eine Größe bekannt sein. Wollen wir den Bruttobetrag ausrechnen, müssen wir Nettobetrag + Mehrwertsteuer rechnen. Hier die wichtigsten Formeln im Überblick:
Mehrwertsteuer = Nettobetrag * Mehrwertsteuersatz (in Deutschland 7% bzw. 19%)
Bruttobetrag = Nettobetrag + Mehrwertsteuer
somit ergibt sich
Bruttobetrag = Nettobetrag + Nettobetrag * Mehrwertsteuersatz
Beispiel: Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler
Möchten Sie selbst ihren Gebrauchtwagen verkaufen, so fällt generell keine MwSt. an. Ganz anders ist es beim Händler. Dieser ist grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig und Fahrzeugen unterliegt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Der Nettopreis für das Fahrzeug beträgt 15.000 EUR.
Bruttobetrag = 15.000 + 15.000 * 0,19 = 15.000 + 2.850 = 17.850 EUR
Wie wird die Mehrwertsteuer herausgerechnet?
Durch das Umstellen der Formel lässt sich sehr einfach der Nettobetrag ermitteln.
Nettobetrag = Bruttobetrag – Mehrwertsteuer oder
Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + Mehrwertsteuersatz)
Beispiel: Nettopreis einer Mineralwasser 1,5 l Flasche. Der Kaufpreis für die Flasche betrug 0,89 EUR. Beim Mineralwasser wird ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Somit lautet die Rechnung:
Nettobetrag = 0,89 / (1+0,19) = 0,89 / 1,19 = 0,75 EUR
Wie muss man die Mehrwertsteuer runden?
Alle Preise und Rechnungsbeträge werden grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen angegeben. Somit ist man bei der Ermittlung des Brutto- und Nettobetrages häufig genötigt auf- oder abzurunden. Hier wird immer kaufmännisch gerundet. Das heißt: Ist die dritte Nachkommastelle größer gleich 5 wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Beispiel: Netto 21,13 EUR
Bruttobetrag = 21,13 * 1,19 = 25,1447 = 25,14 EUR
2. Beispiel: Netto 21,14 EUR
Bruttobetrag = 21,14 * 1,19 = 25,1566 = 25,16 EUR
Wann wird mit 7 und 19 Prozent MwSt gerechnet?
Grundsätzlich wird in Deutschland mit einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent gerechnet. Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt bzw. für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Kunstgegenstände und Hotelübernachtungen. Für Getränke fallen grundsätzlich 7 Prozent an, außer Kaffe, Tee und Milch werden wie ein Lebensmittel behandelt. In der Gastronomie unterscheidet man, ob das Essen vor Ort (19 Prozent) oder unterwegs, wie beim Drive-In-Konzept, verzehrt wird (7%).
Wann wurde die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht?
Seit dem 1. Januar 2007 gilt der aktuelle erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, statt der ursprünglichen 16 Prozent. Damit ist es die größte Steuererhöhung sein 1949.
Wohin fließt die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist nicht zweckgebunden. Somit wird diese für sämtliche Staatsausgaben verwendet. Zum größten Teil fließt das Geld in die Sicherung der Sozialsysteme wie das Rentensystem, den Arbeitsmarkt, usw. Weitere Posten sind die Zinsausgaben für die Staatsschulden, Militär, Bildung und Forschung, Verkehr, Umweltschutz und viele weitere.
Ist Umsatzsteuer immer gleich Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer ist im Grunde genommen der landläufige Begriff für den lt. dem Umsatzsteuergesetz korrekten Begriff “Umsatzsteuer”. Somit haben Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer die selbe Bedeutung. Häufig setzen aber Unternehmer fälschlicherweise den Begriff Umsatzsteuer mit der Steuerlast gleich, die Sie an das Finanzamt abführen. Das wäre dann die Mehrwertsteuer abzüglich der Vorsteuer (welche Sie selbst bezahlt haben). Denn besteuert wird letztlich nur der im Betrieb erwirtschaftete Mehrwert.
Welcher MwSt Satz gilt bei Getränken?
Wie oben erwähnt gilt bei Getränken grundsätzlich ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Außnahmen sind Tee, Kaffee und Milch, für die der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt.
2 Antworten
Mehrwertsteuer bei Getränken:
1.: Für Getränke fallen grundsätzlich 7 Prozent an, außer Kaffe, Tee und Milch werden wie ein Lebensmittel behandelt.
2.: Wie oben erwähnt gilt bei Getränken grundsätzlich ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Außnahmen sind Tee, Kaffee und Milch, für die der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt.
Wie denn nun?
Mehrwertsteuer = Nettobetrag * Mehrwertsteuersatz
Für mich unverständlich wie hier gerechnet wird!
Wenn mit z.B. 50,95 Brutto gerechnet wird, wird 42,82 Netto ausgegeben, was richtig ist. Wenn umgekehrt mit 42,82 Netto gerechnet wird, wird 50,96 ausgegeben, also 1 Cent mehr.
Um Rundungsdifferenzen ausszuschließen, sollte die Formel zur Berechnung so aussehen:
Mehrwertsteuerbetrag = (Bruttobetrag / (Mehrwertsteuersatz +100)) * 19
*Klammern sind fakultativ