Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben für die Prüfungsvorbereitung: In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Lerninhalte für die Zwischenprüfung Steuerfachangestellte wichtig sind und du erfährst anhand ausgewählter Lernfelder die Grundlagen unterschiedlicher Prüfungsfächer. Darüber hinaus geben wir dir Tipps zur effektiven Prüfungsvorbereitung.
Ob allgemeine Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Steuerwesen oder die betriebswirtschaftliche Steuerlehre: Die potentiellen Prüfungsinhalte der Zwischenprüfung Steuerfachangestellte sind vielseitig und Lösungen sowie Übungsfragen dringend nötig, um sich erfolgreich vorbereiten zu können.
Doch welche Lernfelder sind wirklich wichtig? Wir möchten dir anhand der Themen Rechnungswesen, Finanzwirtschaft sowie Umsatz- und Einkommensteuer nun zeigen, worauf du dich bei deiner Prüfungsvorbereitung fokussieren solltest.
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben
Das Rechnungswesen ist ein gesetzter Teil der Zwischenprüfung Steuerfachangestellte. Wichtige Aspekte dieses Themenkomplexes sind die kaufmännische Buchführung, die Ermittlung von Gewinn- und Verlust sowie Belege und Aufzeichnungsvorschriften.
Rechnungswesen Einführung
Jeder Betrieb erbringt eine Leistung. Ob Dienstleistung oder physisches Produkt: um etwas herzustellen, ist ein Leistungsprozess notwendig. Bei der Erstellung physischer Produkte lässt sich das einfach darstellen: am Werksgelände werden die Rohstoffe (z. B. Metall) angeliefert und durch den Leistungsprozess (Bearbeitung des Materials durch Mitarbeiter und Maschinen) zu einem Endprodukt verarbeitet. Dieser Prozess steht im Zusammenhang mit Geld- und Leistungsströmen
Geldströme sind z. B. die Zahlung von Löhnen und Gehältern für Mitarbeiter sowie die Kosten für die Materialbeschaffung.
Leistungsströme sind z. B. die verrichtete Arbeitsleistung der Mitarbeiter zur Weiterverarbeitung des Rohmaterials hin zum Endprodukt.
Das betriebliche Rechnungswesen erfasst und überwacht diese Geld- und Leistungsströme. Nur auf diesem Weg kann das betriebliche Geschehen im Blick behalten werden.
Konkreter gesagt, gibt es verschiedene Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens:
Interne Aufgaben
Bei den Internen Aufgaben geht es darum, die Unternehmensleitung über die oben genannten Prozesse zu informieren. Dazu muss das betriebliche Rechnungswesen Informationen sammeln und Betriebsabläufe kontrollieren. Das Rechnungswesen dient dazu, einen Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen (= laufende Selbstkontrolle).
Externe Aufgaben
Das Rechnungswesen dient auch der Rechenschaftslegung sowie der Information. Per Gesetz müssen Unternehmensdaten an bestimmte Stellen übermittelt werden bzw. zugänglich sein (z. B. Finanzielle Informationen für die Finanzverwaltung). Weitere Empfänger solcher Informationen können Aktionäre, Gläubiger oder Kreditinstitute sein.
Finanzwirtschaft Einführung
Neben dem Rechnungswesen ist die Finanzwirtschaft regelmäßig Prüfungsgegenstand und darf somit in der Vorbereitung ebenfalls nicht vernachlässigt werden.
Zinsrechnung, Leasingvorgänge oder Darlehen: die Inhalte der Finanzwirtschaft sind sehr vielseitig und man kann leicht den Überblick verlieren. Die folgenden Aspekte der Finanzwirtschaft sind häufig Prüfungsgegenstand und müssen daher gründlich wiederholt werden:
- Zinsrechnung
- Zahlungsverkehr
- Darlehen
- Leasingvorgänge
- Wertpapiere
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Fakten zur Umsatzsteuer
Ein weiteres Feld der Zwischenprüfung Steuerfachangestellte ist die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bemisst sich nach bestimmten Merkmalen des Steuergegenstands (Objekt); sie wird daher auch als Sach- bzw. Objektsteuer bezeichnet.
Die Umsatzsteuer zählt zu den indirekten Steuern. Normalerweise sind der Steuerschuldner sowie der Steuerträger unterschiedliche Personen, da der Steuerschuldner in der Regel der Unternehmer, der Steuerträger in der Regel der Endverbraucher ist.
Fakten zur Umsatzsteuer:
- Als Verkehrsteuer besteuert die USt Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs
- Als Gemeinschaftsteuer steht die USt dem Bund, den Ländern sowie auch den Gemeinden zu
- Als Verbrauchsteuer wird die USt vom Endverbraucher getragen
- Als Veranlagungssteuer wird die USt durch ein förmliches Verfahren festgesetzt
Egal, ob Urerzeuger oder weiterverarbeitender Betrieb: Auf jeder Wirtschaftsstufe wird jeweils der Nettoumsatz der USt unterworfen.
Auf jeder Stufe der Behandlung bzw. Verarbeitung eines Produktes wird jeweils der Nettoumsatz der USt unterworfen. Stellt das Unternehmen A (Leistungserbringer) dem weiter verarbeitenden Unternehmen B (Leistungsempfänger) eine Leistung in Rechnung, so kann die von A auf seine Lieferung aufgeschlagene USt von B als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuer-Traglast abgezogen werden.
Verkauft B das fertige Produkt nun an den Endverbraucher, so muss er jeweils nur den Steuerbetrag an das Finanzamt abführen, der auf den von B erzeugten Mehrwert entfällt. D. h., B muss die USt. nur anteilig auf den von ihn durch Weiterverarbeitung geschaffenen Mehrwert abführen.
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben online trainieren
Bevor wir nun genauer auf das Lernfeld Einkommensteuer eingehen, möchten wir dich auf unseren Onlinetrainer für die Prüfungsvorbereitung hinweisen:
Im Kurs zur Vorbereitung der Zwischenprüfung Steuerfachangestellte erhältst du neben unseren Texten und Videos zu allen Prüfungsfächern auch eine Prüfungssimulation sowie interaktive Übungsaufgaben, die dich bestens auf deine Prüfung vorbereiten.
Und das Beste: Unsere Lerninhalte stehen dir auch als App zur Verfügung, sodass du flexibel und ortsunabhängig die Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben üben kannst.
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TIPP: Mehr Infos zum Thema Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben findest du auch in diesem Beitrag.
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Fakten zur Einkommensteuer
Wenn du dich über die Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Übungsfragen informiert hast, wirst du feststellen, dass das Thema Einkommensteuer jährlich ein bedeutender Prüfungsteil ist. In der gesamten Ausbildung ist dieses Steuerfach ein Schwerpunkt und nimmt einen großen Teil ein. Aber was muss ich zu diesem Thema wissen? Einige Grundlagen zu den Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben zur Einkommensteuer haben wir für Dich kompakt zusammengefasst:
Aus steuersystematischer Hinsicht handelt es sich bei der Einkommensteuer (ESt) um…
– eine Personensteuer, da die persönlichen Verhältnisse des bzw. der Steuerpflichtigen wie z. B. Alter, Familienstand, Kinder bei der Berechnung der Steuerschuld berücksichtigt werden
– eine Besitzsteuer, da an Besitz und Vermögen bzw. Erwerb, also Einkommen des bzw. der Steuerpflichtigen angeknüpft wird
– eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind
– eine Gemeinschaftsteuer, da das Steueraufkommen sowohl dem Bund, den Ländern sowie den Kommunen zukommt
– eine Veranlagungs- sowie eine Abzugssteuer, da die ESt zwar grundsätzlich durch Veranlagung festgesetzt, jedoch als Lohnsteuer (§§ 38 ff. EStG) und Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) im Abzugsverfahren erhoben wird
Für die Fallbearbeitung im Einkommensteuerrecht ergeben sich die einschlägigen Rechtsgrundlagen aus
– dem Einkommensteuergesetz (EStG)
– der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sowie der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV)
– den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) sowie den Lohnsteuerrichtlinien (LStR)
– BMF-Schreiben
– OFD-Verfügungen
Unter die Persönliche Steuerpflicht fällt, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 EStG oder beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG ist.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 EStG sind
– natürliche Personen, die
– im Inland
– einen Wohnsitz ( § 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben.
Der ESt unterliegen gemäß § 2 Abs. 1 EStG folgende Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft (§ 13)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21) sowie
- Sonstige Einkünfte (§ 22)
Diese sieben Einkunftsarten werden nach § 2 Abs. 2 EStG unterteilt in
- Gewinneinkünfte (Einkünfte nach §§ 13, 15, 18) und
- Überschusseinkünfte (Einkünfte nach §§ 19, 20, 21, 22)
Einkunftsarten, welche nicht unter diese Aufzählung fallen, sind nicht steuerbar und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer (z. B. Kranken- und Pflegegeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld).
TIPP: Wenn du erfahren möchtest, wie die Rahmenbedingungen sowie der Prüfungsablauf aussehen und du weitere Hinweise zur Vorbereitung möchtest, dann sieh’ dir gerne unseren weiteren Beitrag zur Zwischenprüfung Steuerfachangestellte auf der Seite www.kaufmaennische-berufe.com an.
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben: Fazit zur Vorbereitung
Wir hoffen, du hast jetzt einige Punkte rund um das Thema Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen mitnehmen können. Auf unserem Prüfungstipps YouTube-Kanal findest du weitere Videos zur Zwischenprüfung Steuerfachangestellte Lösungen und Aufgaben.
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