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Aufbau des Grundbuchs – IHK Prüfungsfragen

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Aufbau des Grundbuchs - IHK Prüfungsfragen

Das Grundbuch ist die offizielle Datenbank für die Informationen zu einer Immobilie oder einem Grundstück. Es wird im örtlichen Amtsgericht geführt (Abteilung Grundbuchamt), wo es öffentlich anerkannt ist. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben; dadurch haben alle Einträge Bestand. Die Auflassungsvormerkung zum Beispiel sorgt dafür, dass eine Immobilie nicht weiterverkauft werden kann, bevor neue Eigentümer eingetragen sind.

Ist das Grundbuch öffentlich?

Das Grundbuch ist bedingt öffentlich. Voraussetzung für die Einsichtnahme ist ein berechtigtes Interesse.

Wie unterscheidet sich das Handelsregister vom Grundbuch?

Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich, während das Grundbuch nur bedingt öffentlich zugänglich ist.

Was begründet ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme eines Grundbuchs?

Ein Kaufinteressent kann beispielsweise eine schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers zur Einsichtnahme vorlegen.

Was steht im Grundbuch?

  • Lage, Beschaffenheit und Größe des Grundstücks oder des Objekts
  • Eigentümer des Grundstücks
  • Bei Wohnungen: Nr. der Wohnung, etc.
  • Es enthält Angaben zu den Rechten und Pflichten des Eigentümers, zum Beispiel bezüglich der Nutzung, des Verkaufs oder der Erbschaft.
  • Das Grundbuch kann auch Informationen über Hypotheken, Pfandrechte oder andere Ansprüche enthalten.

Woraus besteht das Grundbuch?

  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilung 1 (Eigentümerverhältnisse)
  • Abteilung 2 (Beschränkungen und Lasten)
  • Abteilung 3 (Grundschulden, Hypotheken)

Was ist ein Grundbuchtreuhänder?

Ein Grundbuchtreuhänder ist eine Person, die bei einem Immobilienkauf oder -verkauf die Treuhandrolle übernimmt. Die Aufgabe des Grundbuchtreuhänders ist es, dafür zu sorgen, dass der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt und das Grundstück an den Käufer übertragen wird. Der Grundbuchtreuhänder fungiert als unabhängiger Dritter und stellt sicher, dass keine der beteiligten Parteien betrogen wird. Hierzu wird vorübergehend der Grundbuchtreuhänder als Eigentümer der Immobilie eingetragen. Er kann auch als Platzhalter für eine Fondgesellschaft dienen, um zu viele Änderungen im Grundbuch und somit auch Kosten für die Eintragungen zu vermeiden.

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