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Umschulung durch das Arbeitsamt

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Inhaltsverzeichnis

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Nicht wenige Berufserfahrene müssen sich mit dem Thema Umschulung auseinandersetzen. Bei der Umschulung handelt es sich um eine Aus- oder Weiterbildung, welche durch das Arbeitsamt unterstützt wird. Es ist eine berufliche Entwicklung in eine andere Berufsrichtung, als die bisher erlernte.
Ähnlich wie eine Ausbildung bietet die Umschulung eine gute Qualifikationsgrundlage für eine Tätigkeit als Fachkraft im gewünschten Beruf. Genau wie bei der Ausbildung muss am Ende der Umschulung eine Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer erfolgreich gemeistert werden.

Gründe für die Umschulung

Die Gründe für eine Umschulung sind vielschichtig. Der häufigsten Gründe:
– Gesundheitliche Beeinträchtigungen, beispielsweise wegen einer längeren Erkrankung
– längere Auszeit, beispielsweise aufgrund von Elternzeit
– geänderten Marktanforderungen
– fehlendes Arbeitsplatzangebot
– Unzufriedenheit oder Insolvent
Umschulung durch einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
In den meisten Fällen werden Umschulungen durch Arbeitsagentur, bzw. durch sog. Jobcenter finanziell unterstützt. Auch die Bundeswehr und die Deutsche Rentenversicherung hat eigene Maßnahmen, um Berufssuchende bei der Umschulung zu unterstützen. Die Jobcenter haben, je Mandant ein gewisses Budget zur Verfügung, um eine Umschulungsmaßnahme durchzuführen. Das Jobcenter zahlt beispielsweise Unterhaltskosten von 1.000 EUR / Monat und Schulungskosten von 500 EUR / Monat, sodass am Ende die Umschulungsmaßnahmen insgesamt ca. 36.000 EUR kosten. Für das Arbeitsamt lohnt es sich trotzdem, da Arbeitnehmer, die jahrelang nicht erwerbstätig sind, deutlich teurer sind.
Anbieter mit Bildungsgutschein-Kursen
Zu den Weiterbildungsanbietern, welche bei der Nutzung von Bildungsgutscheinen unterstützen und eine 100% Kostenübernahme gewährleisten, gehört WBS Training. Seit über 40 Jahren bietet WBS Training Weiterbildungen und Umschulungen für verschiedenste Berufsgruppen und Branchen an.
Möglichkeiten einer Umschulung
Eine Umschulung kann in jeden denkbaren Ausbildungsberuf erfolgen. Besonders beliebt sind dabei die staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberufe. Bei einer Regel-Ausbildungsdauer von 3 Jahren verkürzt sich die Umschulungszeit auf 21 Monate, bei einer 3,5 jährigen Ausbildung dauert die Umschulung maximal 24 Monate. Das hat den Grund, dass die praktische Erfahrung aus der vorhergehenden Ausbildung zum Teil angerechnet wird.
Man unterscheidet in der Regel zwischen drei Formen von Umschulungsmaßnahmen:
– Die gängigste Form ist die betriebliche Umschulung, die ähnlich wie eine Ausbildung dual durchgeführt wird. Hier kann der Umschüler neben der Betriebsstätte eine Berufsschule aufsuchen. Der Unterricht ist nicht verpflichtend. Auch die Ausbildungsdauer ist verkürzt (siehe oben). Neben der Ausbildungsvergütung erhalten Umschüler Unterhaltsleistungen durch das Jobcenter.
– Bei einer schulischen Umschulung (beispielsweise im pädagogischen Bereich) erhalten die Umschüler keine Ausbildungsvergütung. Durch das Jobcenter werden häufig weitere Kosten wie das Schulgeld übernommen
– Die seltenste Form ist die überbetriebliche Umschulung, bei der die Umschüler einen Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger unterschreiben und für die Praxis zwischen den Betrieben wechseln.
Neue Jobperspektiven dank Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Bei einer Umschulung handelt es sich um eine Ausbildung für eine andere als die zuvor ausgeübte Tätigkeit. Doch es gibt noch andere Möglichkeiten, seine Jobchancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt die Agentur für Arbeit Betroffene dabei, beruflich wieder Fuß zu fassen. Wer einen Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen möchte, kann diesen für verschiedene Verwendungszwecke einsetzen. Zur Auswahl stehen folgende drei Optionen:

  • der Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse im Zuge einer Weiterbildung
  • die Absolvierung eines Bewerbungscoachings
  • die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung

Um einen solchen Gutschein zu erhalten, muss ein Termin bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter vereinbart werden. Dort werden dann die Voraussetzungen überprüft und eine individuell passende Maßnahme besprochen.

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