Totensonntag – Gedenktag für die Verstorbenen

Was für die Katholiken der Allerheiligen ist, ist für die evangelische Kirche in Deutschland und der Schweiz der Totensonntag (auch Ewigkeitssonntag genannt). Hier haben wir alle Informationen zur Bedeutung des Totensonntages gesammelt.

Bedeutung vom Totensonntag in Deutschland und der Schweiz

Der Totensonntag ist ein Gedenktag für die Verstorbenen, welcher von der evangelischen Kirche ausgerufen wird. Typisch für diesen Tag sind Besuche auf dem Friedhofs und die Pflege der Gräber von den eigenen Angehörigen. Die evangelischen Kirchen erinnern an die Verstorbenen der abgelaufenen Kirchenjahres mit einem besonderen Gottesdienst. Das Verklingen der Gebetsglocke in den Kirchen soll an die eigene Vergänglichkeit erinnern. Aus Respekt vor dem Totensonntag werden die Weihnachtsmärkte in fast allen Gemeinden erst nach diesem Tag eröffnet. Die Bedeutung und die Entwicklung des Totensonntags verdeutlicht, warum es mehrere Namen für diesen Tag gibt, welcher auch „Ewigkeitssonntag“, „Volkstrauertag“, „Letzter Sonntag des Kirchenjahres“, „Gedenktag der Entschlafenen“ oder „Tag des Jüngsten Gerichts“ genannt wird.

Tanzverbot am Totensonntag

Der Totensonntag ist ein sog. stiller Feiertag. Zwar hat der Totensonntag für die Arbeitnehmer und Schüler nicht die gleicher Bedeutung wie ein Feiertag, welcher auf einen Werktag gelegt ist, aber es gibt trotzdem einige Besonderheiten die an diesem Tag gelten. Es gibt nämlich nur drei Tage in Deutschland, an denen in ganz Deutschland ein Tanzverbot gilt, diese sind Karfreitag, Volkstrauertag und der Totensonntag. Je nach Bundesland sind die Zeiten für das Tanzverbot an diesem Tag unterschiedlich. Hier sind die Zeiten für den Tanzverbot aufgeführt:

  • Baden-Würtemberg: 03-24 Uhr
  • Bayern: 02-24 Uhr
  • Berlin: 04-21 Uhr
  • Brandenburg: 04-24 Uhr
  • Bremen: 04-17 Uhr
  • Hamburg: 06-17 Uhr
  • Hessen: 04-24 Uhr
  • Mecklenburg Vorpommern: 05-24 Uhr
  • Niedersachsen: 05-24 Uhr
  • Nordrhein-Westfalen: 05-18 Uhr
  • Rheinland-Pfalz: 04-24 Uhr
  • Saarland: 04-24 Uhr
  • Sachsen: 03-24 Uhr
  • Sachsen-Anhalt: 05-24 Uhr
  • Schleswig Holstein: 04-24 Uhr
  • Thüringen: 03-24 Uhr

Tanzverbot-Regelung in der Schweiz

In der Schweiz werden nur an hohen Feiertagen ein Tanzverbot ausgesprochen. Der Totensonntag gehört wohl nicht dazu. Allgemein wird nur in sechs Kantonen der Schweiz überhaupt ein Tanzverbot für hohe Feiertage ausgesprochen.

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