Auch wenn Studenten keine Einkünfte erzielen, sollten sie eine Steuererklärung abgeben. Warum? Das Bundesfinanzministerium hat dafür gesorgt, dass die Finanzämter die Steuerbescheide hinsichtlich der Studienkosten als vorläufig betrachten müssen. Diese trockene Nachricht bedeutet für Studenten bares Geld. Damit Studenten profitieren können, müssen sie die Aufwendungen festhalten, die das Studium verursacht. Das geschieht mit einer Steuererklärung. Das Finanzamt setzt die geltend gemachten Aufwendungen mit dem offiziellen Steuerbescheid vorläufig fest und Studenten können damit den Verlust in späteren Jahren steuermindernd wirksam machen. Deshalb lohnt es sich für jeden einzelnen Studenten, Jahr für Jahr eine Steuererklärung abzugeben, die die Kosten des Studiums abbildet.
GUT ZU WISSEN
Bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichtes steht es noch auf der Kippe, ob die Kosten des Studiums zukünftig steuermindernd geltend gemacht werden können. Solange noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, sollten Studenten ihre Ansprüche per Einkommensteuererklärung anmelden. Dann können Sie im Falle einer Entscheidung zugunsten der Anrechenbarkeit profitieren. Wer jetzt nicht handelt, verliert unter Umständen seine zukünftigen Steuererstattungsansprüche.
Erforderlich ist, dass die Studierenden ihre Steuererklärung einreichen. Diese Aufgabe können die Eltern nicht übernehmen, auch wenn sie die Ausbildung finanziell unterstützen. Der Steuerdschungel ist groß, und wenn Studenten nicht gerade ein Studium im Fach „Steuern und Prüfungswesen“ aufnehmen, birgt der Steuerdschungel viele Fallstricke. Kurz gesagt: Der typische Student hat keine Erfahrung mit Steuern und verliert schnell den Überblick. Eine gute Möglichkeit ist, mithilfe von maßgeschneiderten Steuertipps für Studenten von Lexware die Steuererklärung in Eigenregie zu machen.
Werbungskosten geltend machen
Der Eintrag der studienbezogenen Aufwendungen muss in der Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten erfolgen. Werbungskosten haben die Eigenschaft, dass sie unbegrenzt geltend gemacht werden können. Gerade für Studenten, die während des Studiums wenig verdienen und gelegentlich auch in den ersten Jahren nach dem Studium ein geringes Einkommen haben, ist das ein Vorteil. Die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen lassen sich in die Folgejahre verschieben. Dort mindern sie das Einkommen, und damit die fällige Einkommensteuerbelastung. Eine Rückerstattung ist die Folge.
Diese Kosten dürfen Studenten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten erfassen und müssen diese durch Quittungen, Rechnungen und Belege nachweisen:
- Studiengebühren,
- Lehrgangskosten,
- Kosten für die Teilnahme an Seminaren, Tagungen, Vorträgen und Repetitorien,
- Kosten für Nachhilfe und Bibliotheken,
- Finanzierungskosten für einen Bildungskredit,
- Anwalts-und Prozesskosten zur Einklage einer Studienzulassung,
- Ausgaben für das Arbeitszimmer: Schreibtisch, Bücherregal, Drehstuhl, Aktentasche, Schreibutensilien, Büroklammern, Papier, Kopien etc.
Die genannten Kosten sind in voller Höhe absetzbar. Bestimmte Berufsgruppen, wie angehenden Architekten und Zahnärzte, können auch Arbeitsmaterial, das sie für das Herstellen von Modellen etc. benötigen, absetzen. Auch teure Anschaffungen dürfen geltend gemacht werden. Dabei geht es zum Beispiel um den Computer oder Drucker. Diese Anschaffungen werden über eine gewisse Laufzeit abgeschrieben. Die offiziellen AfA-Tabellen geben Auskunft darüber. Bei Computern ist das zum Beispiel eine Laufzeit von 36 Monaten. Hat der Computer 900 € gekostet, dürfen pro Jahr 300 € in der Steuererklärung angesetzt werden. Eine weitere Besonderheit stellt das Arbeitszimmer dar. Studenten können bis zu 1.250 € jährlich in der Steuererklärung eintragen. Werbungskosten umfassen außerdem diese Positionen:
- Fahrten zur Uni oder zur Fachhochschule, sowie zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften,
- doppelte Haushaltsführung.
So kommen Studenten an die Steuerrückerstattung
Wie eingangs erwähnt, profitieren Studenten in den Folgejahren von einer Steuererstattung, vorausgesetzt das Urteil fällt zugunsten der Anrechenbarkeit aus. Gesetzt den Fall, dass dem so ist, dann sollten Studenten folgenden Weg gehen, um an die Steuererstattung zu kommen.
Zunächst erklären sie Jahr für Jahr ihre Einkünfte und Werbungskosten. Neben den Kosten, die ein Studium verursacht, arbeiten viele Studenten nebenher, beziehen Kindergeld oder haben anderweitige Einnahmen. Alles das gehört in die Steuererklärung. Das Finanzamt verrechnet die Einnahmen mit den Ausgaben und erhält im Ergebnis die sogenannten Einkünfte. Danach berücksichtigt es gegebenenfalls Freibeträge oder Sonderregelungen und setzt das zu versteuernde Einkommen fest. Bei Studenten ist dies sehr oft negativ, es handelt sich also um einen Verlust.
Im zweiten Studienjahr Verlust vortragen
Der festgestellte Verlust der ersten Steuererklärung wird bei der zweiten Steuererklärung vorgetragen. Zusätzlich dazu tragen Studenten in der zweiten Steuererklärung erneut alle Einnahmen und Ausgaben ein, die sie übers Jahr gesehen realisiert haben. Das Finanzamt stellt das zu versteuernde Einkommen fest, an das sich die Einkommensteuer knüpft. Handelt es sich dabei erneut um einen Verlust, wird dieser neue Verlust mit dem Verlust aus dem Vorjahr zusammengerechnet. Falls es in einem Jahr zu einem positiven zu versteuernden Einkommen kommt, mindert der Verlust aus dem Vorjahr den Betrag. Das beschriebene System wird Jahr für Jahr durchlaufen.
Verlustvortrag steuermindernd geltend machen
Kommt es nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zu einer Festanstellung und zu positiven Einkünften durch unselbstständige Arbeit, wie es im Beamtendeutsch heißt, schlägt die Stunde der Steuerrückerstattung. Für den ehemaligen Studenten gilt nach wie vor: er trägt Einnahmen und steuerlich relevante Ausgaben in seine Steuererklärung ein und darf dabei nicht den aus mehreren Studienjahren aufgelaufenen Verlustvortrag vergessen. Angenommen, der frischgebackene Absolvent ist alleinstehend, kinderlos und arbeitet auf Steuerkarte Klasse 1, dann kommt die Einkommensteuer-Grundtabelle 2015 für ihn zum Einsatz.
Wer Studienjahr für Studienjahr die Steuererklärung einreicht und Kosten des Studiums geltend macht, sichert sich zukünftige Steuererstattungsansprüche.
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