Ob das eigene Kind reif für die Einschulung ist, wissen viele Eltern nur sehr ungenau. Sie sind sich unsicher, ob ihr Kind beispielsweise bereits mit 5 Jahren eingeschult werden kann. Zahlreiche Kinder haben erst im September, Oktober oder noch später ihren sechsten Geburtstag. Müssen diese Kinder wirklich noch ein Jahr bis zur Einschulung warten? Mit unserem Schultest zur Einschulung finden Sie heraus, wie wahrscheinlich Ihr Kind bereits die Schulreife erreicht hat.
Einschulung mit 5 Jahren
Kinder werden von Ihren Eltern heute immer früher gefördert, so die Feststellung der Erziehungswissenschaftler. Mädchen sind heute außerordentlich oft mit fünf Jahren schulreif, Jungen nicht ganz so häufig. Sogar internationale Vergleichsstudien belegen die Möglichkeit eines früheren Schulstarts für 5-jährige Kinder. Viele der Bundesländer haben bereits darauf reagiert und haben die Stichtagsregelung erweitert. Bei der Einschulung wird – je nach Alter des Kindes – zwischen “Muss-Kind”, “Kann-Kind” und “Darf-Kind” unterschieden.
Muss-Kind Einschulung
Ein Muss-Kind ist zum Stichtag, meist der 30. Juni/September eines Jahres, bereits 6 Jahre alt. Die Eltern von Muss-Kindern erhalten somit automatisch von der nächstgelegenen Behörde eine Einladung zum Vorstellungstermin. Den genauen Stichtag legt jedes Bundesland für sich selbst fest, siehe dazu die Tabelle weiter unten.
Kann-Kind Einschulung
Der sechste Geburtstag von Kann-Kindern liegt meist zwischen dem 30. September und dem 31. Dezember. Es gibt allerdings, je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Häufig genügt für die Einschulung von Kann-Kindern ein formloser Antrag bei der zuständigen Grundschule.
Darf-Kinder Einschulung
Der sechste Geburtstag von Darf-Kindern liegt meist nach dem 31. Dezember. Falls die Eltern von 5-jährigen Darf-Kindern die Einschulung wünschen, so müssen meist schulpsychologische Gutachten erstellt werden, welche die Schulfähigkeit des Kindes bestätigen. Diese Gutachten erstellen Kinderärzte, Schulärzte oder sogar Schulpsychologen. Das kann von Grundschule zu Grundschule variieren, deshalb sollten die Eltern direkt bei der Institution nachfragen.
In der folgenden Tabelle wird erklärt, welche Grenze die einzelnen Bundesländer für die Einschulung der fünf bis sechsjährigen Kinder festgelegt haben (Stand vom 30. Juli 2017):
Bundesland | Muss-Kind | Kann-Kind 6. Geburtstag | Darf-Kind | Quelle |
Baden-Württemberg | < | 1. Okt. – 30. Juni | > | Link |
Bayern | < | 1. Okt. – 31. Dez. | > | Link |
Berlin | < | 1. Jan. – 31. Mrz. | > | Link |
Brandenburg | < | 1. Okt. – 31. Dez. | > | Link |
Bremen | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Hamburg | < | 2. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Hessen | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Mecklenburg-Vorpommern | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Niedersachsen | < | 1. Okt. – 31. Dez. | > | Link |
Nordrhein-Westfalen | < | 1. Okt. – 31. Dez. | > | |
Rheinland-Pfalz | < | 1. Sep. – 31. Dez. | > | Link |
Saarland | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Sachsen | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Sachsen-Anhalt | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Schleswig-Holstein | < | 1. Juli – 31. Dez. | > | Link |
Thüringen | < | 2. Aug. – 31. Dez. | > | Link |